Pressemitteilung | ADAC e.V. - Allgemeiner Deutscher Automobil-Club

Autokauf in Europa / Verbraucherschutz muss verstärkt werden

(München) - Die Interessen der Verbraucher beim Autokauf innerhalb Europas müssen weiter verstärkt werden. Unter dieser Voraussetzung unterstützt der ADAC Forderungen der Industrie nach einer Verlängerung der europaweit geltenden sogenannten Gruppenfreistellungsverordnung (GVO). Sie erlaubt es Automobilherstellern innerhalb der EU, ihre Fahrzeuge ausschließlich über ein geschlossenes Händlernetz zu vertreiben. Begründung: Das Automobil ist mit anderen Wirtschaftsgütern nicht zu vergleichen und bedarf einer strengen und geregelten Wartung, um Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen einzuhalten.

Bei einer neuen GVO muss nach Ansicht des ADAC aber sichergestellt sein, dass die Hersteller ungehinderten Zugang zu den Reparaturinformationen für ihre Fahrzeuge ermöglichen. Zwar regelt dies auch schon die derzeit geltende GVO, allerdings muss nach Ansicht des ADAC eine neue Verordnung die rasante Entwicklung auf dem Gebiet der Fahrzeugelektronik berücksichtigen. Dies ist für freie Werkstätten ebenso wichtig wie beispielsweise für Pannenhilfeorganisationen.

Die Position der Verbraucher muss darüber hinaus aber auch noch in einigen weiteren Punkten gestärkt werden. Hier die wichtigsten:

- Gewährleistung und Garantie dürfen nicht dazu missbraucht werden können, den Kunden unverhältnismäßig an den Hersteller zu binden.
- Der Ersatzteilmarkt darf nicht von den Herstellern monopolisiert werden, Service und Reparatur müssen auch durch unabhängige Werkstätten und unter Verwendung alternativer Ersatzteile möglich sein.
- Händler dürfen nicht durch interne Preisabsprachen auf Mindest- oder Fixpreise festgelegt werden.
- Fahrzeuge müssen uneingeschränkt auch im Ausland zu kaufen sein.
- Garantieleistungen müssen in der gesamten EU erbracht werden, unabhängig davon, wo das betreffende Fahrzeug gekauft wurde.

Die erste GVO galt von 1985 bis 1995, die jetzige ist seit 1995 in Kraft und läuft am 30. September 2002 aus. Derzeit läuft innerhalb der EU der Meinungsbildungsprozess, ob die GVO über 2002 hinaus verlängert oder abgeschafft werden soll.

Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) Am Westpark 8 81373 München Telefon: 089/76760 Telefax: 089/76762500

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