Pressemitteilung | k.A.

Aut-idem-Regelung: Gefahr für die Arzneimittelsicherheit?

(Gießen) - „Mit dem Inkrafttreten des neuen „Arzeimittelausgaben-Begrenzungsgesetzes“, der sogenannten “Aut-idem-Regelung“ ist die Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten mit Medikamenten auf unterstem Preisniveau angekommen“, erklärte am 4. März der stellvertretende Vorsitzende des Landesverbandes Hessen des NAV-Virchow-Bundes, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, Dr. Hans-Martin Hübner. Auch eine Woche nach der „Nacht- und Nebelaktion“ mit der Einführung diese Gesetzes seien keinerlei Ausführungsbestimmungen vorhanden.

„Die ungeklärten haftungsrechtlichen Fragen bei der Verordnung von Medikamenten stellen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für die Patienten dar. Schließlich soll nunmehr nicht mehr der Arzt ein bestimmtes Präparat verordnen, sondern nur noch den Wirkstoff und der Apotheker wählt dann das billigste Medikament aus dem untersten Preisdrittel aus. Hilfsstoffe, Darreichungsformen oder gar die Bioverfügbarkeit (Arzneistoff-Freisetzung) spielen jetzt keine Rolle mehr. Gerade hier ergeben sich häufig gefährliche Unverträglichkeitsreaktionen, die in seltenen Fällen sogar tödlich endeten“, erläuterte Dr. Hübner weiter.

„Das Gesetz bedeutet ein nicht kalkulierbares Gesundheitsrisiko für die Patienten, und das vor dem Hintergrund der Forderung nach mehr Arzneimittelsicherheit. Der NAV-Virchow-Bund in Hessen empfiehlt deshalb seinen Mitgliedern und auch allen anderen Ärzten, die sog. Aut-Idem-Regelung nicht anzuwenden, um Schaden von den Patienten abzuwenden.“ Mögliche rechtliche Prüfungen schloss Dr. Hübner nicht aus.

Quelle und Kontaktadresse:
NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V. Belfortstr. 9 50668 Köln Telefon: 0221/9730050 Telefax: 0221/7391239

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