Pressemitteilung | Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg - Bezirksdirektion Stuttgart/Hauptgeschäftsstelle

Aut-idem-Regelung: Bei auftretenden Nebenwirkungen fragen Sie ab sofort Ihren Apotheker

(Stuttgart) - Ärzte und Patienten sind stark verunsichert bei der praktischen Umsetzung der neuen Aut-idem-Regelung. Weder die Ärzte noch die Bevölkerung wurden durch den Gesetzgeber ausreichend aufgeklärt. In einer Schnellinformation rät die KV NW am 1. März 2001 ihren Vertragsärzten, wie sie die neue Arzneimittelverordnung anwenden sollen.

Die Aut-idem-Regelung bedeutet, dass künftig der Apotheker ein Arzneimittel identischer Wirkstärke und Packungsgröße aus dem unteren Preisdrittel abgeben muss, wenn der Arzt den Austausch des Medikaments nicht durch entsprechende Kennzeichnung auf dem Rezept verbietet.

Was final zum unteren Preisdrittel gehört, wissen bis jetzt weder der Arzt noch der Apotheker. Die „obere Preislinie des unteren Preisdrittels“, so Originalton der Bundesregierung, wird jeweils für ein Quartal von den Spitzenverbänden der Krankenkassen für die jeweiligen Wirkstoffe bekannt gegeben. Wo aber die Grenze liegt, die das günstige Drittel von den teureren Arzneimitteln trennt, wird erstmals frühestens zum 01. Juni 2002 veröffentlicht. Trotzdem soll der Apotheker bereits jetzt auch ohne Festlegung dieser Grenzen ein preisgünstiges Medikament abgeben.

Die KV NW rät deshalb ihren Vertragsärzten, auch weiterhin wirtschaftlich zu verschreiben. Nur so bleibt die Entscheidung über die Auswahl des Arzneimittels, die Therapiehoheit, weiterhin beim Arzt. Und dies ist besonders unter dem Aspekt relevant, dass auch haftungsrechtliche Fragen noch völlig ungeklärt sind. Um ganz sicher zu gehen, dass in der Apotheke kein Austausch des verordneten Arzneimittels erfolgt, soll der Arzt das entsprechende Kästchen auf dem Rezept durchstreichen. Denn bei „Aut-idem“ ist für den Patienten nicht klar: Fragt man bei unerwünschten Nebenwirkungen oder ausbleibenden Wirkungen eines Medikamentes seinen Arzt oder seinen Apotheker?

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Nord-Württemberg Albstadtweg 11 70567 Stuttgart Telefon: 0711/78750 Telefax: 0711/7875274

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