Pressemitteilung | k.A.

„Aut-idem-Regel“: Hartmannbund ruft alle Ärztinnen und Ärzte auf, nicht auf ihre Therapiefreiheit zu verzichten

(Bonn/Berlin) - Als „Affront gegen die Therapieverantwortung der Ärzte und sträfliche Fehlbewertung der Therapietreue der Patienten“ hat Dr. med. Hans-Jürgen Thomas, Vorsitzender des Hartmannbundes, die Tatsache gewertet, dass mit dem Absegnen des Arzneimittelausgabenbegrenzungsgesetzes durch den Bundesrat auch die „Aut-idem-Regel“ in den nächsten Tagen Gesetzeskraft erhalten wird. – Diese Regel sieht vor, dass der Arzt einen Wirkstoff verschreibt, die Apotheken dann eines der fünf preiswertesten Medikamente mit diesem Wirkstoff auswählen; nur mit ausdrücklichem Vermerk des Arztes kann ein Marken-Präparat verschrieben werden.

Dr. Thomas appellierte an alle Kolleginnen und Kollegen, von diesem ausdrücklichen Vermerk auf dem Rezept Gebrauch zu machen, und so einen Austausch von ärztlich verordneten Medikamenten in der Apotheke nicht zuzulassen: „Nur so ist sichergestellt, dass die nicht teilbare ärztliche Therapieverantwortung weiter vom Arzt übernommen werden kann und die Therapietreue der Patienten erhalten bleibt!“ Alle Ärztinnen und Ärzte sollten nur dort Generika verordnen, wo es medizinisch vertretbar sei, wobei aber auch in diesen Fällen der Arzt selbst den Generika-Hersteller bestimmen und nicht der Auswahl des Apothekers überlassen dürfe.

Der Hartmannbund-Vorsitzende betonte ausdrücklich, dass sich dieser Aufruf „nicht gegen die Apotheker richtet, sondern lediglich dazu dient, die medizinische Versorgung für die Kranken zuverlässig und sicher zu gestalten.“ Insofern sei es nicht nachvollziehbar, dass der Bundesrat mit seiner Entscheidung die immer wieder erklärte Absicht des Gesetzgebers, Patienten-Interessen und Qualität der Versorgung in den Mittelpunkt seiner Reformbestrebungen stellen zu wollen, konterkariere.

Quelle und Kontaktadresse:
Hartmannbund Verband der Ärzte Deutschlands e.V. Godesberger Allee 54 53175 Bonn Telefon: 0228/81040 Telefax: 0228/81041 55

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