Pressemitteilung | Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)

Auswirkungen des 630-Mark-Gesetzes weiterhin verheerend

(Berlin) - Das Gastgewerbe in Deutschland leidet immer noch massiv unter den Folgen des 630-DM-Chaos-Gesetzes. Jüngste Meldungen der gesetzlichen Krankenkassen über eine deutliche Zunahme der geringfügigen Beschäftigung können Hotellerie und Gastronomie nicht bestätigen.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April 1999 rollte eine noch nie da gewesene Kündigungswelle über das Gastgewerbe in Deutschland, die zum Verlust von 100.000 Arbeitsplätzen geführt hat. Das von den Landesregierungen NRW, Niedersachsen und Sachsen bei Kienbaum in Auftrag gegebene Gutachten hat festgestellt, dass das Gastgewerbe der am stärksten betroffene Wirtschaftzweig ist. Das Gastgewerbe ist die Branche gewesen, in der die meisten Nebenjobber beschäftigt waren. Die drastische Verteuerung dieser Beschäftigung war die Ursache der beispiellosen Kündigungswelle.

Bei den jetzt vorgelegten Zahlen der gesetzlichen Krankenkassen bleiben die für das Gastgewerbe unverzichtbaren "Zweitjobber" unberücksichtigt. Im Gegensatz zu anderen Branchen konnten Hotellerie und Gastronomie nicht im ausreichenden Maße ausschließlich geringfügig Beschäftige rekrutieren. ../2 Auch der von der Bundesregierung erhoffte Zuwachs sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze ist nicht eingetreten. Der entstandene Schaden steht in keinem Verhältnis zu den wenigen neu geschaffenen sozialversicherungspflichtigen Teil- und Vollzeitarbeitsverhältnissen.

Das 630-DM-Gesetz ist eine der Hauptursachen des aktuellen Arbeitskräftemangels in Hotellerie und Gastronomie. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband fordert die Bundesregierung daher erneut auf, eine Korrektur des 630-DM-Gesetzes vorzunehmen, die vor allen Dingen die Zweitbeschäftigung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wieder attraktiver macht. Insbesondere ist die "50-Tage-Regelung" zu vereinfachen und gesetzlich zu verankern, um den Betrieben zumindest auf diesem Wege ein flexibles Beschäftigungsinstrument an die Hand zu geben. "Wünschenswert wäre es, wenn rechtzeitig vor der Sommersaison diese Verbesserung für die Branche durchgesetzt würde", fordert DEHOGA-Präsident Dr. Erich Kaub.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA), Berlin Am Weidendamm 1A 10873 Berlin Telefon: 030/7262520 Telefax: 030/72625242

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