Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)

Ausweitung der Online-Aktivitäten von ARD und ZDF weiter in der Diskussion

(Berlin) - Der thüringische Ministerpräsident Bernhard Vogel kann sich vorstellen, dass das Online-Engagement der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausgeweitet wird.

Bisher sind die Internet-Aktivitäten von ARD und ZDF rechtlich auf programmbegleitende, werbefreie Beiträge begrenzt. "Ich bin mir nicht sicher, ob es bei der Regelung bleiben kann", sagte Vogel am 10. Mai 2001 beim Medientreffpunkt Mitteldeutschland in Leipzig. "Wir dürfen den Öffentlich-Rechtlichen nicht die neuen Möglichkeiten und damit die Zukunft nehmen."
Die Zeitungsverleger lehnen dagegen erweiterte Spielräume bei den Internet-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Medien strikt ab.

Es sei "äußerst störend" für lokale und regionale Zeitungen, wenn ein gebührenfinanzierter Sender den Wettbewerb zu Lasten der privatwirtschaftlich operierenden Medien verzerre, hatte BDZV-Präsident Helmut Heinen am 9. Mai 2001 anlässlich eines Streitgesprächs in Leipzig bekräftigt (siehe Intern Nr. 12/2001 vom 10. Mai 2001). Auch die privaten Rundfunkanbieter wehren sich vehement gegen zusätzliche Angebote für die öffentlich-rechtliche Konkurrenz in den neuen Medien.

Die Haltung des BDZV wird durch ein Rechtsgutachten des Medienexperten Professor Christoph Degenhart gestützt. Der Text kann von der Website des BDZV (http://www.bdzv.de) heruntergeladen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) Markgrafenstr. 15 10969 Berlin Telefon: 030/7262980 Telefax: 030/726298299

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