Ausschreibungen von Krankenkassen zu Rabattverträgen: Deutscher Generikaverband erhebt Beschwerde bei der Europäischen Kommission und beim Bundesversicherungsamt
(Berlin) - Transparenz und Chancengleichheit sind für den Erfolg von Rabattverträgen entscheidende Voraussetzungen, in der Praxis erlebt man Nun unmittelbar nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform aber das genaue Gegenteil, beschrieb Dr. Buchberger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Generikaverbandes, die gegenwärtige Situation.
Während die einen, der VdAK, Preisgrenzen teilweise unter den Einstandskosten der Unternehmen ansetzten, führten andere, die Techniker Krankenkasse, willkürliche Kriterien für die Auswahl ihrer Vertragspartner in die Ausschreibung ein, die einer sachlichen und diskriminierungsfreien Grundlage entbehrten. Die Barmer-Ersatzkasse meine sogar, ganz ohne jede Ausschreibung einen Rabattvertrag mit zwei Generikaherstellern abschließen zu können, die gemeinsam bereits einen deutschen Generikamarktanteil von etwa 40 Prozent haben. Die gemeinsame Ausschreibung von Rabattverträgen der AOK´n war noch vor Inkrafttreten der Gesundheitsreform vom Bundeskartellamt als wettbewerbswidrig eingestuft worden.
Diese Praktiken bedrohen nicht nur die wirtschaftliche Existenz insbesondere der kleineren und mittelgroßen Generikahersteller, sondern verstoßen unserer Auffassung nach auch in eklatanter Weise gegen europäisches Vergaberecht bei öffentlichen Ausschreibungen, so Buchberger weiter.
Der Deutsche Generikaverband hat deshalb Beschwerde bei der Europäischen Kommission wegen Verstoßes gegen die Vorschriften des europäischen Vergaberechts erhoben.
Die Krankenkassen unterstünden als öffentliche Auftraggeber der Aufsicht des Bundesversicherungsamtes (BVA). Der Deutsche Generikaverband hat deshalb auch beim BVA Beschwerde wegen des Verstoßes gegen die Grundsätze des Vergaberechts erhoben.
Rabattverträge zwischen Herstellern und Krankenkassen können einen wichtigen Beitrag für Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung leisten, aber nur, wenn Regeln eingehalten werden, um Wettbewerb und damit Wirtschaftlichkeit auch mittelfristig zu sichern.
Der jetzt von Krankenkassen eingeschlagene Weg sei aber ein Irrweg, fasste Buchberger zusammen, denn er führe zum genauen Gegenteil.
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