Ausschreibung BVKJ-Medienpreis
(Köln) - Auch im Jahr 2024 vergibt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) wieder den BVKJ-Medienpreis in den Kategorien Fernsehen, Hörfunk und Print/Online sowie den BVKJ-Sonderpreis für Redaktionen. Haben Sie einen passenden Beitrag? Dann freuen wir uns auf Ihre Einsendung!
Das Thema:
Mindestens jedes fünfte Kind in Deutschland wächst in einer armen oder armutsgefährdeten und bildungsfernen Familie auf. Diese Kinder werden nur mangelhaft gefördert, ihre gesamte spätere soziale und berufliche Entwicklung leidet dadurch in erheblichem Maße. Das soziale und berufliche Scheitern schlecht geförderter Kinder verursacht nicht nur individuelles Leid, sondern auch hohe Kosten, die die Gesellschaft tragen muss. Und trotzdem schaut sie beiseite.
Kinder- und Jugendärzt*innen sehen in ihren Praxen jeden Tag Kinder mit sozial bedingten Entwicklungsdefiziten und Verhaltensauffälligkeiten. Sie können diese Störungen diagnostizieren, aber nicht heilen - weder durch ärztlichen Rat, noch durch die Überweisung zu Ergo-und Physiotherapie oder zu Logopädie.
Das Ziel der Ausschreibung:
Mit dem BVKJ-Medienpreis werden herausragende journalistische Beiträge aus den Kategorien Fernsehen, Hörfunk und Print/Online ausgezeichnet, die das Thema der Kinder im sozialen Abseits leser-, hörer- bzw. zuschauernah und fachlich kompetent behandeln, die der Öffentlichkeit vom Kinderleben auf der Schattenseite unserer Gesellschaft berichten, die uns sagen, worauf es ankommt, um sozial benachteiligten Kindern von Anfang an und nachhaltig zu helfen, und die uns neue Wege zur besseren Hilfe und Förderung zeigen.
Die Beiträge:
Bewerber*innen für den BVKJ-Medienpreis können deutschsprachige Beiträge aus Zeitungen und Zeitschriften, Onlinemedien, Hörfunk- und Fernsehbeiträge einreichen, die im Jahr 2023 (also zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.12.2023) veröffentlicht wurden. Diese können das gesamte journalistische Spektrum spiegeln: Reportagen, Berichte, Essays, Interviews, Dokumentationen, Digitale Storytelling-Projekte, Hörspiele, Kommentare, Serien, Kindersendungen usw.
BVKJ-Sonderpreis für Redaktionen:
Seit 2015 zeichnet der BVKJ neben einzelnen Beiträgen auch Redaktionen aus, die sich in besonderer Weise engagieren, das Thema der vergessenen Kinder in die Öffentlichkeit zu bringen. Der Sonderpreis ist undotiert.
Der Initiator:
Der BVKJ-Medienpreis wird vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) ausgeschrieben. Der BVKJ ist die Interessenvertretung der Kinder- und Jugendärzt*innen in Deutschland. Rund 11.500 Mitglieder aus Praxen, Kliniken und dem öffentlichen Gesundheitswesen gehören dem Verband an. Der BVKJ setzt sich für die bestmögliche gesundheitliche Versorgung der Kinder und Jugendlichen in Deutschland ein und kämpft für entsprechende Rahmenbedingungen.
Sponsoren und Jury:
Die Ausschreibung eines gut dotierten Medienpreises übersteigt auch die Möglichkeiten eines großen Berufsverbandes. Wir danken deshalb unseren Sponsorinnen und Sponsoren für ihre großzügige finanzielle Unterstützung, die erst die Realisierung dieser Preisverleihung möglich macht.
Die Jury besteht aus Kinder- und Jugendärzt*innen sowie aus Journalist*innen.
Die Dotierung:
Der BVKJ-Medienpreis ist für die Kategorien Fernsehen, Hörfunk und Print/Online mit jeweils 5.000 EUR dotiert. Die Jury behält sich vor, den Gewinn in mehrere Kategorien aufzuteilen bzw. die Preise nicht oder anders zu verleihen.
Die Feier:
Die feierliche Preisverleihung findet am Freitag, dem 15. März 2024 statt. Ort und Uhrzeit werden noch bekannt gegeben.
Die Teilnahmebedingungen:
Durch die Einsendung eines Beitrags für den BVKJ-Medienpreis erklärt der bzw. die Autor*in ihr bzw. sein Einverständnis, den Beitrag eventuell auch in den Medien des BVKJ ganz oder teilweise zu veröffentlichen bzw. darauf zu verlinken.
Bitte schicken Sie Ihre Unterlagen ausschließlich per E-Mail an:
E-Mail: christin.schleheck@bvkj.de
Stichwort: BVKJ-Medienpreis 2024
Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ)
Pressestelle
Mielenforster Str. 2, 51069 Köln
Telefon: (0221) 689090, Fax: (0221) 683204