Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Aussaat mit gebeiztem Raps ist gesichert / DBV begrüßt Problemlösung durch BVL

(Berlin) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), in kürzester Zeit die entscheidenden Ursachen des Bienensterbens in Südwestdeutschland geklärt hat. Das ermöglicht die Fortführung der Zulassung für insektizide Beizmittel zur Saatgutbehandlung von Raps rechtzeitig vor der anstehenden Rapsaussaat. Die Beizung von Saatgut muss zum Schutz der Saat vor dem Befall mit Insekten erfolgen. Gleichzeitig fordert der DBV die Pflanzenschutzindustrie, Pflanzenzüchter und Landtechnikhersteller auf, das bisher noch ungelöste Problem bei Maissaatgut rasch zu lösen, damit auch bei Maissaatgut das Ruhen der Zulassung wieder aufgehoben wird. Ein solches Bienensterben wie im Mai diesen Jahres in Baden-Württemberg darf sich nicht wiederholen, erklärte der DBV.

Nach dem Bienensterben in Baden-Württemberg im Zusammenhang mit der Maisaussaat hatte das BVL zunächst die Zulassungen aller insektiziden Beizmittel mit dem Wirkstoff Chlotianidin bis auf weiteres ruhen lassen. Davon waren neben Saatgutbehandlungsmitteln für Mais auch die für Raps betroffen. Die Ursachenanalyse ergab, dass Partien von Insektizid behandeltem Maissaatgut mit Qualitätsmängeln hinsichtlich des Staubgehaltes und der Abriebfestigkeit des Beizmittels in Kombination mit der spezifischen Maisaussaattechnik die Probleme verursacht hatten. In intensiven Gesprächen mit dem BVL konnte deutlich gemacht werden, dass die aufgetretenen Probleme spezifisch für die Maisaussaat gelten und sich nicht auf andere Kulturen übertragen lassen. Sowohl die Möglichkeiten der Haltbarmachung der Beizmittel am Rapskorn als auch die Aussaattechnik von Winterraps sind keinesfalls mit der von Mais zu vergleichen. Unter Erteilung von Auflagen hatte daraufhin das BVL das angeordnete Ruhen der Zulassungen von Rapsbehandlungsmitteln wieder aufgehoben.

Die Maßnahmen zur Erlangung der erforderlichen Sicherheit bei der Behandlung und Aussaat von Maissaatgut sind noch nicht abschließend geklärt. Jetzt gelte es, schnell und konstruktiv an Lösungen zu arbeiten, erklärte der DBV. Ein erstes Gespräch beim BVL verlief dazu recht vielversprechend. Der DBV fordert alle Beteiligten auf, ihren möglichen Beitrag zur Aufhebung des Ruhens der Zulassung leisten. Nur so sei sichergestellt, dass auch die Maisausaat mit dem erforderlichen Schutz vor Schädlingen ausgestattet werden kann. Eine Saatgutbehandlung, richtig ausgeführt, stellt die sicherste Methode im Pflanzenschutz dar.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft Dr. Michael Lohse, Pressesprecher, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 31904-0, Telefax: (030) 31904-205

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