Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

Ausnahmen von der Mautpflicht für Landwirte und Winzer bleiben weitestgehend bestehen

(Mainz) - Landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h bleiben weiterhin von der Maut befreit. Das Bundesverkehrsministerium hat klargestellt, dass dies sowohl für entgeltliche als auch unentgeltliche Beförderungen gilt. Auch informierte das Ministerium darüber, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge, die für eigene Zwecke oder im Rahmen eines Maschinenrings bauartbedingt schneller als 40 km/h fahren, ebenfalls von der Maut ausgenommen werden. Bis die entsprechende Gesetzesänderung voraussichtlich am 1. Januar 2019 greift, gibt es eine Kulanzregelung.

Vor dem Hintergrund der Ausdehnung der Mautpflicht für Fahrzeuge ab 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht auf alle Bundesstraßen ab dem 1. Juli 2018, hatte der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV), Eberhard Hartelt, gefordert, landwirtschaftliche Fahrzeuge auch weiterhin umfassend von der Mautpflicht zu befreien. Hierzu bat er den rheinland-pfälzischen Verkehrsminister Dr. Volker Wissing um Unterstützung. Mit Erfolg: vergangene Woche hat Rheinland-Pfalz einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat eingebracht, der von einer breiten Mehrheit in mehreren Ausschüssen gestützt wurde.

Damit ist der Weg für eine Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes frei. Zusammen mit der Klarstellung zum geschäftsmäßigen Güterverkehr und der Kulanzregelung werden die bisher bestehenden Ausnahmetatbestände zu weiten Teilen beibehalten. BWV-Präsident Hartelt dankt Minister Dr. Wissing für den Einsatz im Sinne der heimischen Landwirte und Winzer.

Allerdings soll die Mautfreiheit an die Kfz-Steuerfreiheit gebunden sein. Aus Sicht des Berufsstandes gibt es hierfür keine gesetzliche Grundlage. Die Bauernverbände, der Bundesverband der Maschinenringe (BMR) und der Bundesverband Lohnunternehmen (BLU) werden sich dafür einsetzen, dass auch diese praxisfremde Auslegung zurückgenommen wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. Andreas Köhr, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Weberstr. 9, 55130 Mainz Telefon: (06131) 62050, Fax: (06131) 620550

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