Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot auch im Erntejahr 2001

(Mainz) - Norbert Schindler, Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, ist erfreut, dass auf Anfrage des Berufsstandes auch in diesem Jahr die Belange der Landwirte und Winzer durch die Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot von Seiten des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau berücksichtigt wurden.

Entsprechend des Witterungsverlaufes könne es deshalb nötig sein, Getreide, Mais, Ölsaaten und Trauben auch an den Wochenenden ernten zu müssen.

Präsident Schindler bittet deshalb die Bevölkerung um Verständnis, wenn in der Haupt- erntezeit auch am Sonntag Schlepper und Transportmaschinen auf den Straßen unterwegs sind und bittet um rücksichtsvolles Verhalten der Auto- und Schlepperfahrer.

Ebenfalls erinnert Schindler daran, höchste Aufmerksamkeit und Vorsicht walten zu lassen. Insbesondere hinter Kurven und auf engen Straßen dürfe die Größe beziehungsweise die langsame Geschwindigkeit der Erntemaschinen als mögliche Gefahr bei überhöhtem Tempo von Seiten der Autofahrer nicht unterschätzt werden.

Die Ausnahmegenehmigung für Getreide und Raps gilt vom 1. Juli bis zum 9. September 2001. Für die Maisernte und die Weintraubenlese gilt die Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot vom 2. September bis 11. November 2001 und für die Ernte sonstiger Ölsaaten in der Zeit vom 26. August bis zum 14. Oktober 2001.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. An der Brunnenstube 33-35 55120 Mainz Telefon: 06131/62050 Telefax: 06131/620544

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