Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Auslaufende Konzessionsverträge bieten Chancen für Städte und Gemeinden / Bundesregierung muss Energieversorgung im ländlichen Raum fördern!

(Berlin) - Anlässlich der heutigen (5. Oktober 2010) Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft des Deutschen Städte- und Gemeindebundes wies der Vorsitzende, Bürgermeister André Kuper, Rietberg, auf die Chancen hin, die auslaufende Konzessionsverträge für die Gemeinden bieten.

Derzeit wird vielerorts über die Rekommunalisierung eines Energieversorgungsnetzes diskutiert. Tatsächlich bietet der Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages die Chance, in den Netzbetrieb und gegebenenfalls auch in die Energieversorgung einzusteigen. "Die Entscheidung darüber bedarf sorgfältiger Abwägung und kann nur im Einzelfall getroffen werden", sagte Kuper.

Auf jeden Fall aber bieten Konzessionsverträge die Chance, kommunalen Einfluss auf die Netzinfrastruktur und die Versorgung sicherzustellen. Sie sind ein wichtiges Mittel zur Gestaltung von Kommunalpolitik: vom Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen vor Ort bis zu lokalen Klimaschutzkonzepten. "Es geht uns dabei auch um die Zukunft der Energieversorgung im ländlichen Raum. Auch künftig muss Energie flächendeckend zu erschwinglichen Preisen erhältlich sein", so Kuper.

In diesem Zusammenhang mahnte Kuper gegenüber der Bundesregierung ein ausgewogenes Energiekonzept an. Es müsse so ausgestaltet werden, dass die von Kommunen und ihren Stadtwerken auf den Weg gebrachten Investitionen nicht gefährdet werden. Planung und Ausbau von Energieerzeugungsanlagen sind keine kurzfristigen Entscheidungen, sondern langfristige Prozesse. "Hier muss sich die Bundesregierung an ihren Aussagen im Koalitionsvertrag messen lassen: Dort wird ganz im Sinne des DStGB betont, dass die dezentrale Energieversorgung im ländlichen Raum weiter gefördert werden soll!", so Kuper.

Zum Hintergrund: In den kommenden Jahren laufen in vielen Städten und Gemeinden Konzessionsverträge für Energieversorgungsnetze aus. Weil die Konzessionsverträge in der Regel nur alle 20 Jahre abgeschlossen werden und sich seit den letzten Vertragsabschlüssen der energiewirtschaftliche Rahmen grundlegend geändert hat, besteht in vielen Städten und Gemeinden ein gesteigertes Informationsbedürfnis. Deshalb hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund zuletzt eine Dokumentation (Nr. 97: Auslaufende Konzessionsverträge - Ein Leitfaden für die kommunale Praxis) veröffentlicht, die als Hilfestellung zu den wirtschaftlichen, finanziellen und kommunalpolitischen Fragestellungen in Zusammenhang mit der Konzessionsvergabe gedacht ist und die verschiedenen Handlungs- und Verfahrensmöglichkeiten aufzeigt, die sich im Rahmen der Überlegungen für eine Neukonzessionierung bieten: von der Vergabe der Konzession an den bisherigen Netzbetreiber bis hin zur Übernahme der Konzession in eigener Regie und der Gründung eines eigenen Stadtwerks.

Die Dokumentation findet sich unter www.dstgb.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Pressestelle Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200

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