Pressemitteilung | BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Ausländische Lieferanten: Deutsches Recht vereinbaren! / Besserer Rückgriff im Gewährleistungsfall

(Köln) - Mitunter treten versteckte Mängel an Bekleidungsstücken erst Jahre nach der Lieferung vom Hersteller an den Handel zutage und werden dann vom Endkunden reklamiert. Je nach Lieferland bzw. Vertragsgestaltung können die Folgen für den Modehändler jedoch sehr unterschiedlich sein. Denn während das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch dem Händler bis zu fünf Jahre lang die Möglichkeit bietet, nach einer späten, berechtigten Verbraucherreklamation Regress zu nehmen, kennen andere europäische Länder eine solche handelsfreundliche Regelung nicht.

Hintergrund: Das europäische Gewährleistungsrecht hat nur die Verbraucherrechte betont und den Anspruch des Händlers gegen seinen Lieferanten der nationalen Gesetzgebung überlassen. Hier hat der deutsche Handel davon profitiert, dass der Handelsverband Deutschland HDE bzw. die Einzelhandelsorganisation, die auch den BTE trägt, die Bundesregierung schon vor Jahren in intensiven Gesprächen von der Notwendigkeit einer entsprechenden Regelung überzeugen konnte. Ein weiterer Beleg, wie wichtig entsprechende Verbändearbeit für jeden Händler sein kann!

Da vergleichbare effiziente Interessenvertretungen im Ausland nicht oder kaum existieren, ist die Rechtsposition des Handels dort schlechter. Besonders im Mittelmeerraum fehlt bei Käufen von Bekleidung und auch Schuhen oder Lederwaren gelegentlich gegenüber Herstellern ein wichtiger Rechtsbehelf.

Der BTE empfiehlt daher: Wer nicht einzelvertraglich mit seinem Lieferanten eine dem deutschen § 479 Abs. 2 BGB entsprechende Regelung vereinbaren will oder kann, sollte versuchen, generell die Geltung deutschen Rechts in Verträgen mit Ausländern festzulegen. Im Zweifel ist dies die Handels-freundlichere und im Streitfalle auch besser durchsetzbare Rechtsordnung!

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V. (BTE) An Lyskirchen 14, 50676 Köln Telefon: (0221) 921509-0, Fax: (0221) 921509-10

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