Ausbildungsreform sichert Qualität und klare Strukturen
(Berlin) - Entgegen der Befürchtungen, die in drei Anträgen jetzt beim Deutschen Ärztetag in Hamburg formuliert wurden, soll mit der Ausbildungsreform für die Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten keinerlei Ausgrenzung anderer Berufe erfolgen. "Die von einigen Arztgruppen und in einer Entschließung des Deutschen Ärztetags geäußerte Besorgnis ist unbegründet", erklärte Dipl.-Psych. Barbara Lubisch, Psychologische Psychotherapeutin und Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) heute in Berlin. "Wir wollen mit der Reform niemanden ausgrenzen, sondern die Kooperation mit den ärztlichen Psychotherapeuten und anderen Fachgruppen fortsetzen und weiter entwickeln".
Die geplante Reform beinhaltet nicht die Einführung eines 'neuen Heilberufes', sondern es geht um die Lösung der bestehenden Ausbildungsprobleme und die Anpassung an zukünftige Herausforderungen der schon seit 1999 bestehenden Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Die beiden Berufe wurden vor 17 Jahren vom Gesetzgeber als eigenständige akademische Heilberufe geregelt und als Facharzt-analoge Berufsgruppe in die Kassenärztlichen Vereinigungen integriert, um die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
Mit der anstehenden Ausbildungsreform sollen die bisherigen zugangsqualifizierenden Studiengänge vereinheitlicht und stärker psychotherapeutisch ausgerichtet werden, sodass im Anschluss an Studium und Staatsexamen eine Approbation erteilt werden kann, analog der ärztlichen Ausbildung. Die eigenständige Behandlung von Kassenpatienten wird aber - wie bei Ärzten - erst nach einer abgeschlossenen Gebietsweiterbildung möglich sein. In den Gebietsweiterbildungen werden vertiefte Kenntnisse und Kompetenzen für die Behandlung von Erwachsenen oder Kindern und Jugendlichen erworben, jeweils in wissenschaftlich anerkannten psycho-therapeutischen Verfahren. Die Weiterbildungszeit soll fünf Jahre umfassen und verpflichtende Anteile im stationären und im ambulanten Bereich vorsehen. Durch diesen Ausbau der wissenschaftlichen und der praktischen Qualifizierung soll der Komplexität und zunehmenden Behandlungsvielfalt psychischer Erkrankungen Rechnung getragen werden.
Die Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten setzen große Erwartungen in die Novellierung des Psychotherapeutengesetzes. Ein Entwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist für Mitte des Jahres 2016 angekündigt. Die Delegierten des Deutschen Psychotherapeutentages (DPT) hatten sich im November 2014 mit großer Mehrheit für die Übertragung der Struktur der ärztlichen Aus- und Weiterbildung auf die Psychotherapeuten (Psychologische Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP)) ausgesprochen. Die Probleme der heterogenen Zugangsvoraussetzungen sowie der fehlenden rechtlichen und sozialrechtlichen Grundlagen für die Ausbildungsteilnehmer lassen sich in der derzeitigen postgradualen Ausbildung nicht lösen.
"Wir sind überzeugt, dass mit der angestrebten Reform die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität einer schon jetzt hochstehenden Qualifizierung der PP/KJP weiter ausgebaut werden kann", unterstreicht Lubisch. Über die zukünftigen Bezeichnungen der Approbation und der Fachgebiete ist noch nicht entschieden. "Die Forderung des Ärztetages nach unmissverständlichen Terminologien ist berechtigt", konstatiert Lubisch. "Klare und differenzierte Berufs- und Weiterbildungsbezeichnungen dienen der notwendigen Transparenz im Zusammenwirken mit weiteren Heilberufen und der Orientierung für unsere Patientinnen und Patienten. Die begriffliche Transparenz der psychotherapeutischen Berufsbezeichnungen entspricht unserem heilberuflichen Selbstverständnis und wird auch weiterhin ein wichtiges Qualitätsmerkmal darstellen".
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e.V. (DPtV)
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