Ausbildung im Einzelhandel / Anschlussverträge nach altem Recht weiter möglich
(Siegen) - Die seit August 2004 geltende Verordnung über die Einzelhandelsberufe ist wieder geändert worden. Allerdings aus gutem Grund, wie die Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) mitteilt. Die Verordnung bereitete insbesondere den Auszubildenden Probleme, die zurzeit noch nach alter Ordnung eine Verkäufer-Ausbildung durchlaufen und nach erfolgreicher Prüfung das dritte Ausbildungsjahr zum Kaufmann im Einzelhandel ebenfalls nach alter Ordnung anschließen wollten.
Bisher war das nur zulässig, wenn die Verträge bis zum 28. Februar 2005 abgeschlossen wurden. Dies hätte zur Folge gehabt, dass die Auszubildenden, die im Sommer diesen Jahres ihre Abschlussprüfung zum Verkäufer bestehen, das dritte Ausbildungsjahr nach der neuen Verordnung zu absolvieren gehabt hätten. Der Berufsschulunterricht für sie hätte dann nach dem neuen Rahmenlehrplan und die IHK-Prüfung nach neuem Recht erfolgen müssen. Dadurch wären wegen der inhaltlichen Veränderungen gemäß Neuordnung wiederum erhebliche Probleme und unbillige Härten für die betroffenen Lehrlinge entstanden.
Der Verordnungsgeber hat laut IHK auf diese unbeabsichtigte Wirkung der Ausbildungsordnung zügig reagiert und durch die Novellierung klargestellt, dass für diesen Personenkreis das Absolvieren des dritten Ausbildungsjahres nach alter Ordnung auch weiterhin möglich ist, wenn dadurch die Ausbildung im unmittelbaren Anschluss an das zweite Jahr fortgeführt wird. So können nun die Berufskollegs die betroffenen Auszubildenden entsprechend der alten Rahmenlehrpläne unterrichten und die Industrie- und Handelskammern die Abschlussprüfungen gemäß der alten Verordnung Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel durchführen."
Quelle und Kontaktadresse:
Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK)
Koblenzer Str. 121, 57072 Siegen
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