Pressemitteilung | Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptgeschäftsstelle

"Ausbauoffensive statt Universaldienst" / Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) begrüßt die Stärkung von Ausbausynergien im TKG-Beschluss des Bundestages und sieht Entgeltregulierung weiter kritisch

(Bonn / Berlin) - Die am 27.10.2011 im Bundestag beschlossene Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) stößt beim Bundesverband Breitbandkommunikation e. V. (BREKO) weitgehend auf Zustimmung. "Die vom Bundestag zuletzt vorgenommenen Änderungen tun dem Gesetz überwiegend gut", meint BREKO-Präsident Ralf Kleint. "Besonders die neu geschaffenen Möglichkeiten zur Mitnutzung der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur, wie Autobahnen und Wasserstraßen, für die Glasfaserverlegung werden den Netzausbau in Deutschland beschleu¬nigen", ist sich Kleint sicher. "Zudem kann die im Gesetz vorgenommene Öffnung für moderne Verlegetechniken, wie z. B. dem ´Microtrenching´, zu erheblichen Kosteneinsparungen bei Glasfaserprojekten und damit zu einem beschleunigten Ausbau, gerade auch in ländlichen Gebieten, beitragen."

Auch BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers bewertet die mit der TKG-Novelle gesetzten Rahmenbedingungen für den Infrastrukturausbau im Wesentlichen positiv: "Es ist gut, dass der Bundestag auf den lange diskutierten Griff in die planwirtschaftliche Mottenkiste verzichtet hat und das TKG keine Breitband-Universaldienstverpflichtung vorsieht. Stattdessen wurden einige Vorschläge des BREKO zur Nutzung von Ausbausynergien aufgegriffen und insoweit die Weichen für eine Ausbauoffensive gestellt" stellt der BREKO-Chef fest. "Wichtig ist allerdings, dass bei Mitnutzungsansprüchen zwischen öffentlichen und privaten Infrastrukturen unterschieden wird. Dort, wo private Netzstrukturen mitgenutzt werden sollen, müssen freiwillige Open-Access-Konzepte grundsätzlich Vorrang vor regulatorischen Lösungen haben."

Im Übrigen sieht Albers bei der TKG-Novellierung auch weiterhin kritische Punkte: "Die Rege-lungen zur Entgeltregulierung bevorzugen die Telekom noch stärker als bisher. Dies birgt die Gefahr, dass die Entgelte für den Zugang zum Kupfernetz des Ex-Monopolisten auch zukünftig deutlich zu hoch festgelegt werden, was der Telekom die Investitionsanreize und den Wettbewerbern einen Teil der Investitionsmittel für neue Glasfasernetze nimmt."

Mit Blick auf die neu in das TKG aufgenommene Regelung zur Sicherstellung der Netzneutralität glaubt Albers nicht daran, dass die darin vorgesehenen Ermächtigungen für den Verordnungs-geber und die Bundesnetzagentur zur Anordnung von Mindestqualitäten praktische Relevanz entfalten werden: "In einem wettbewerblich organisierten Markt, würden die Netzbetreiber, die ihren Kunden und Diensteanbietern keine angemessene Qualität anbieten, schnell abgestraft werden. Dazu braucht es keiner festgelegten Mindestqualität. Allerdings müssen Betreiber, die eine von bestimmten Diensten benötigte besonders hohe Netzqualität garantieren auch die Möglichkeit haben, die hierfür notwendigen Investitionen wieder einzuspielen."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) Pressestelle Reuterstr. 159, 53113 Bonn Telefon: (0228) 24999-70, Telefax: (0228) 24999-72

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