Ausbau erneuerbarer Energien und Speicher: Lob und Verbesserungsvorschläge
(Berlin) - Viele Elemente des Gesetzesvorschlags zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien und Speicher sind nach Meinung des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) sehr sinnvoll. „Die meisten Regelungen des Gesetzentwurfs sind gut, das Bundeswirtschaftsministerium hat viele Empfehlungen der Energiebranche aufgegriffen. Allerdings gibt es weiterhin Risiken, die im parlamentarischen Verfahren abgebaut werden sollten. Dies betrifft insbesondere die neuen Solarenergiegebiete“, sagte Bernhard Strohmayer. Er war heute als Sachverständiger für den bne zur Bundestagsanhörung eingeladen. Die geplanten Neuerungen setzen die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (RED III) in deutsches Recht um.
So sollen mit der neuen Gesetzgebung Beschleunigungsgebiete eingeführt werden. Dies ist bei der Windenergie einfacher, da bereits Windenergiegebiete bestehen, die von den Planungsregionen der Länder ausgewiesen werden. Photovoltaik hingegen wird auf kommunaler Ebene geplant. Es müssten Solarenergiegebiete auf Flächennutzungsplanebene neu eingeführt werden, die zu Beschleunigungsgebieten erklärt werden können. „Mittelfristig sind Solarenergiegebiete sinnvoll, kurzfristig könnten sie jedoch auf kommunaler Ebene zu großen Verzögerungen führen. Doch das neue Instrument darf die heute gut funktionierende kommunale Planung nicht beschädigen“, sagte Strohmayer. Für die Solarbranche bestehe die Gefahr jahrelanger Verfahrensverzögerungen aufgrund der hohen Komplexität bei der Planung von Solarenergiegebieten. „Die Planaufstellung durch kommunale Planungsträger muss weiterhin zulässig sein, auch bei entstehenden oder bereits bestehenden Solarenergiegebieten. Darüber muss im neuen Gesetz Klarheit geschaffen werden.“
Ein weiterer Punkt ist die Frage der Vereinbarkeit von Solarparks mit Belangen des Landschaftsschutzes. „Wenn Kommunen aktiv werden und Solarenergiegebiete ausweisen, kann dies zu Konflikten mit dem Landschaftsschutz führen. Die übergeordnete Behörde sollte in diesem Fall im Sinne der Kommune entscheiden. Dies ließe sich mit dem überragenden öffentlichen Interesse in Anlehnung an das EEG begründen“, sagte Strohmayer. Ein entsprechender Verweis auf diese Regelung sollte in das Gesetz aufgenommen werden. „Eine solche Ergänzung kann gleichzeitig das Verfahren zeitlich straffen.“
Ein dritter Punkt ist, dass der neue Standard in der Praxis die Kombination von Batteriespeichern mit PV-Freiflächenanlagen ist. Daher ist es nach Auffassung des bne gut, dass auch Batteriespeicher in die Regelungen zu Beschleunigungsgebieten aufgenommen werden. „Der Gesetzentwurf macht bei Speichern allerdings leider den zweiten Schritt vor dem ersten. Denn bevor der beschleunigte Ausbau von Speichern geregelt wird, sollte der Gesetzgeber grundsätzlich den Umgang mit ihnen im Baugesetzbuch klären“, sagte Strohmayer. Er empfiehlt deshalb eine Klarstellung, dass Batteriespeicher an privilegierten Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich bei der behördlichen Genehmigung ebenfalls eine Privilegierung erfahren.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (BNE), Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Telefon: 030 4005480, Fax: 030 40054810