Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter gefördert
(Mannheim) - Bund stellt 500 Millionen Euro zur Verfügung / BVF begrüßt die Entscheidung / Maximaler Preis von 44 Cent/kWh im Gespräch / Andere Baustellen nicht aus dem Blick verlieren
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) will seinem Namen gerecht werden und hat angekündigt, bis Ende 2025 insgesamt 500 Millionen Euro für den weiteren Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Deutschland zur Verfügung zu stellen. "Die lückenhafte Ladeinfrastruktur ist eine der Hürden, warum manche Unternehmen ihre Flotte noch nicht mit E-Fahrzeugen ergänzen oder im größeren Stil umbauen. Es ist eine der Grundlagen, neben den Fragen, ob es zum Mobilitätsbedarf passende Fahrzeugmodelle gibt, die lieferbar, nachhaltig und effizient sind. Deswegen begrüßen wir die erneute Subvention", kommentiert Axel Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbands Fuhrparkmanagement e. V. (BVF), den Beschluss. Das Laden müsse aber nicht nur einfach wie heute das Tanken werden. Parallel müsse nach wie vor an der Preistransparenz und anderen Baustellen gearbeitet werden. Eine Preisdeckelung sei angedacht, sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer im Videocall mit Branchenvertretern. "Eingriffe des Staates sollten nicht das Mittel erster Wahl sein, doch in diesem Fall scheint es vernünftig, einen Rahmen zu setzen", meint Schäfer.
Sachverhalt: Im Laufe der nächsten vier Jahre sollen insgesamt mindestens 50.000 Ladepunkte geschaffen werden, davon rund 20.000 Schnellladepunkte. Grundlage ist das neu aufgelegte Förderprogramm "Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland". Damit wird die seit 2017 laufende Förderung zur Unterstützung des Aufbaus öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur verlängert. Gefördert werden öffentlich zugänglich Normalladepunkte mit einer Ladeleistung bis zu 22 kW sowie öffentliche Schnellladepunkte mit einer Leistung von mehr als 22 kW, an denen ausschließlich das Laden mit Gleichstrom (DC) möglich ist. Auch die Kosten für dazugehörige Netzanschlüsse beziehungsweise Kombinationen aus Netzanschluss und Pufferspeicher sind förderfähig.
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Ausgabenbasis durch eine Anteilfinanzierung (bis zu 60 Prozent) gewährt. "Wir hoffen, dass der Bund bei der Umsetzung auf kartellrechtliche Aspekte achtet, damit alle dieselben Chancen am Markt haben. Beispielsweise ist im BMVI auch die Rede von einer Deckelung des Strompreises. Wir stufen diesen Vorstoß als vernünftig - vielleicht sogar wünschenswert - ein. Der faire Wettbewerb darf aber trotzdem nicht untergraben werden", so Schäfer. Alle geförderten Ladesäulen müssen zudem mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Anträge im ersten Förderaufruf können vom 31.8.2021 bis zum 18.1.2022 gestellt werden.
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Bundesverband Fuhrparkmanagement e.V.
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