Ausbau der Kinderbetreuung rechnet sich aus steuerlicher Sicht für Gemeinden kaum
(Berlin) - Ob die Bundesregierung ihr Ziel erreichen kann, bis zum Jahre 2010 die Kinderbetreuung zu verbessern, ist nicht sicher, so der aktuelle Wochenbericht 3/2005 des DIW Berlin. Sie hat zwar ein Gesetz zum Ausbau der Kinderbetreuung verabschiedet, doch ist es Aufgabe der Kommunen, Angebote zur Kinderbetreuung zu Verfügung zu stellen und für sie rechnet sich derzeit unter rein fiskalischen Gesichtspunkten der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen nicht. Die Gemeinden müssen die Kosten nahezu in voller Höhe tragen, die dafür vorgesehenen Steuermehreinnahmen verbleiben aber nur zu einem kleinen Teil in den Gemeinden.
Der Bund setzt nun darauf, dass die Gemeinden die größeren finanziellen Spielräume aus der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sowie aus der Absenkung der Gewerbesteuerumlage dazu nutzen werden, ihre Betreuungsangebote auszubauen. In welchem Umfang dies der Fall sein wird, hängt vor allem davon ab, ob die Länder die geplanten Entlastungen in voller Höhe an die Gemeinden weitergeben. Der Bund kann hier aus verfassungsrechtlichen Gründen keinen direkten Einfluss nehmen. Er kann nur versuchen, über Gespräche auf die Umsetzung seiner Ziele zu drängen. Zu berücksichtigen ist auch, dass ein überproportionaler Anteil der Mittel nach Ostdeutschland fließt, wo die Betreuungssituation bereits gut ist.
Grundsätzlich ist zu überlegen, ob bei der hohen gesellschaftspolitischen Priorität die Kinderbetreuung im kommunalen Finanzausgleich stärker als bisher berücksichtigt werden sollte. Sowohl aus ökonomischer und fiskalischer Sicht als auch und erst recht aus familienpolitischer Perspektive sprechen wichtige Gründe dafür. Durch eine entsprechende Ausgestaltung von Nebenansätzen im Finanzausgleich könnte dieses Ziel unterstützt werden: Je mehr Kinder in einer Gemeinde leben und je besser die Kinderbetreuungsmöglichkeiten sind, umso mehr Geld würde zur Verfügung gestellt. Langfristig könnten durch eine entsprechend ausgestaltete Förderung an anderer Stelle sogar Einsparungen erzielt werden, wenn sich nämlich dadurch die Fälle nicht bewältigter sozialer Integration und deren Folgekosten etwa bei den Ausgaben für die Jugendhilfe verringern ließen.
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