Ausbau der Erneuerbaren nicht auf Kosten von Umwelt- und Naturschutz - BUND gegen Offshore-Wildwuchs und kleine Wasserkraft
Berlin - Anlässlich des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien (EEG-Novelle und Wind-auf-See-Gesetz) und zur Anhörung im Klimaausschuss am Montag, fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Bundesregierung auf, Natur- und Artenschutz gleichrangig zur Energieproduktion zu behandeln. Sowohl die umfangreichen Offshore-Ausbaumaßnahmen für die Windenergie, als auch mögliche Schlupflöcher für den weiteren Betrieb und die Förderung kleiner Wasserkraftwerken schaden dem Klimaschutz mehr als dass sie nutzen. "Klimakrise und Energiekrise erfordern einen extrem schnellen und trotzdem naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien in Bürger*innenhand. Der Naturschutz darf bei dem Tempo aber nicht unter die Räder geraten", erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND.
"Zu viel Offshore-Windenergie geht einher mit dem Verlust biologischer Vielfalt im Meer und verändert die Nordsee radikal. Aus weltweit einzigartigen Sand-, Riff- und Schlickwelten würde ein Beton- und Stahlacker. Das kann keine Zukunftslösung sein. Gesunde Meere sind ein wesentlicher Baustein zum Bremsen der Klimakrise!" Der Ausbau der Offshore-Windenergie auf 75 Gigawatt mit den dazugehörigen Kabelanbindungen durch das Wattenmeer muss deshalb von der Ampel-Regierung mit Meeres- und Küstennaturschutz in Einklang gebracht werden. Nur so können die europäischen Naturschutzziele wie etwa Natura 2000, die EU-Vogelschutzrichtlinie und die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie erreicht und das UNESCO-Naturerbe Wattenmeer langfristig geschützt werden.
Das von der Ampel-Regierung geplante Förder-Aus für neue oder modernisierte kleine Wasserkraftwerke ab 2023 ist aus BUND-Sicht hingegen eine gute Nachricht für die heimischen Gewässer. Der Umweltverband befürchtet aber, dass Bundestag und Bundesrat das sukzessive Aus der kleinen Wasserkraftwerke in den nächsten Wochen kippen könnten. "Es ist gut, dass der Gesetzentwurf klarmacht: die 'Kleine Wasserkraft' mit ihrer geringen Stromproduktion trägt kaum zum Klimaschutz bei, hat aber erhebliche negative Auswirkungen auf die Gewässer. Wasserkraft ist deshalb dringend aus dem Vorrang erneuerbarer Energien auszunehmen", so Bandt.
Mehr Informationen:
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert die Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Fließgewässer für Kleinstlebewesen, Fische und Sedimente, was auch beim World Fish Migration Day am 21. Mai 2022 einer breiten Öffentlichkeit aufgezeigt wird: Die Durchgängigkeit der Gewässer muss laut der Richtlinie bis 2027 europaweit sichergestellt sein. Fische, Kleinstlebewesen und das Material für ihre Lebensräume müssen sich im Gewässer frei bewegen können. Verbaute Gewässer müssen wieder zu artenreichen Lebensadern renaturiert werden.
Quelle und Kontaktadresse:
BUND e.V. - Bundesverband - Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Sigrid Wolff, Pressesprecherin
Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin
Telefon: (030) 275864-0, Fax: (030) 275864-40
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- BUND klagt für mehr Meeresschutz auf der Doggerbank – Bundesregierung setzt europäisches Naturschutzrecht nicht um
- 30 Jahre BUND-Auenzentrum: Erfolge für Arten-, Klima- und Hochwasserschutz
- Zivilgesellschaftliches Bündnis fordert Bürger*innenenergie-Gipfel / Verbände: Gesamtstrategie fehlt – Partizipation und echte Teilhabe nötig