Pressemitteilung | Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK)

Aus für Trittbrettfahrer bei Entsorgung von Verpackungen

(Berlin) - Für einen fairen Wettbewerb bei der Sammlung von Verpackungsabfällen sorgt jetzt die novellierte Verpackungsverordnung. Für alle Verpackungen, die beim Endverbraucher anfallen, muss bundesweit die Entsorgung von Herstellern und Vertreibern vertraglich gesichert sein. Außerdem haben die Unternehmen eine entsprechende Vollständigkeitserklärung bei der zuständigen IHK zu hinterlegen.

In der Vergangenheit wurden bundesweit für rund 30 Prozent der Verpackungen keine Entsorgungsbeiträge - immerhin etwa 400 Millionen Euro - entrichtet. Damit waren die bisherige haushaltsnahe Erfassung und Verwertung stark gefährdet. Mit der Einführung von Vollständigkeitserklärungen werden nun 97 Prozent der Verpackungen erfasst.

Alle Unternehmen, die große Verpackungsmengen auf den Markt bringen, müssen diese Erklärung abgeben. Das betrifft bundesweit rund 5000 Unternehmen. Sie müssen ihre ab 5. April 2008 hergestellten und vertriebenen Verpackungsmengen erfassen und diese Mengenlisten bis 1. Mai 2009 bei der zuständigen IHK hinterlegen.

Die IHK Berlin informiert über die neuen Regelungen unter www.ihk-24.de, Dokumentennummer 9957.

Quelle und Kontaktadresse:
Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK) Pressestelle Fasanenstr. 85, 10623 Berlin Telefon: (030) 315100, Telefax: (030) 31510278

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