Aus für Gründerland Deutschland? / Existenzgründer müssen bald um Gründungszuschuss bangen
(Berlin) - Existenzgründer müssen sich sputen. Die Zusammenstreichung des Grün-dungszuschusses ist nun sicher. Dabei hieß es im Koalitionsvertrag doch so schön: "Deutschland muss wieder zum Gründerland werden." Zukünftig werden Existenzgründer schneller planen und mit weniger Förderung auskommen müssen. Der herbe Schlag: Der Gründungszuschuss wird zur Er-messensleistung. Bald kann damit die Förderung ganz allein von der Willkür eines Sachbearbeiters bzw. von der Kassenlage der örtliche zuständigen Agentur für Arbeit abhängen. Die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH), Berlin warnt vor negativen Folgen.
Wir schreiben das Jahr 2009. Es sind Koalitionsverhandlungen. Jedem klingen noch die Wort in den Ohren: "Deutschland muss wieder zum Gründerland werden. (…) Wir werden (daher) die Förderprogramme für Gründungen (…)stark ausbauen." Das alles scheint 2011 schon wieder vergessen zu sein, denn kürzlich hatte der Bundestag den Cut des Gründungszuschusses, den Existenzgründer zur Förderung erhalten, endgültig beschlossen. Der Zuschuss soll gekürzt und in eine Ermessensentscheidung umgewandelt werden. So will die Bundesregierung jährlich mindestens 1 Mrd. Euro Einsparen. Selbständige in Spe sind also künftig dem Gutdünken der Agentur für Arbeit ausgesetzt und müssen dadurch zusätzliche Hürden bei der Existenzgründung überwinden. Dabei entstehen oft gerade durch geförderte Gründungen weitere sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze - alles Beschäftigungsverhältnisse, die durch eine unterbliebene Gründung gar nicht erst hätten entstehen können. Gerade Frauen und Ältere, um deren Chancen es auch heutzutage nicht allzu gut auf dem Arbeitsmarkt bestellt ist, bietet gerade auch die Selbständigkeit im Vertrieb die Gelegenheit, eine neue Karriere zu starten.
Voraussichtlich werden diese Änderungen, die im Gesetz zur Verbesserung der Ein-gliederungschancen am Arbeitsmarkt enthalten sind, spätestens am 1. November 2011 in Kraft treten, könnten aber sogar schon früher - in der zweiten Oktoberhälfte am Tag nach der Verkündung des Gesetzes - bereits Wirklichkeit werden. Die CDH rät daher allen Existenzgründern: Wer noch in diesem Jahr eine Existenzgründung plant und den Gründungszuschuss erhalten will, sollte schnellstmöglich seinen Antrag bei der Agentur für Arbeit einreichen!
Quelle und Kontaktadresse:
Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH)
Claudia Mischon, Geschäftsführerin
Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin
Telefon: (030) 72625600, Telefax: (030) 72625699