Pressemitteilung | Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)

Augenheilkunde steht enorm unter Druck

(Düsseldorf) - Die augenheilkundliche Versorgung der Bevölkerung in Deutschland steht aktuell enorm unter Druck. Das hat mannigfaltige Gründe. Einerseits sind wir Augenärztinnen und Augenärzte - wie die gesamte Bevölkerung - von der aktuell weiter hohen Inflation und insbesondere dem enormen Anstieg der Energiekosten betroffen und auch die Kosten für unsere medizintechnischen Geräte und Verbrauchsmaterialien kennen preislich nur eine Richtung, nämlich nach oben. Hinzu kommen dann noch Preiserhöhungen bei der Software, den Gerätewartungen und -reparaturen. Hierbei sind die Probleme der kurzfristigen Beschaffung so mancher Ersatzteile oder kompletter Geräte ebenfalls stets präsent.

Auch erforderliche Gehaltssteigerungen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter belasten die ambulanten und stationären Einrichtungen. Andererseits wird diese ungute Situation dann noch durch den extrem schlechten Honorarabschluss aus dem vergangenen Sommer mit einer Erhöhung des Orientierungspunktwertes von lediglich zwei Prozent befeuert. Anders als viele stationäre Einrichtungen, die die ein oder andere Finanzspritze der Bundesländer und des Bundes erhalten haben, wird der ambulante Sektor von der Politik einmal mehr allein gelassen. Auch die kontinuierliche Verweigerung eines Coronabonus für unsere Medizinischen Fachangestellten ist ein Beleg für die fehlende Wertschätzung der Arbeitsleistung des ambulanten Sektors von Seiten der politischen Entscheidungsträger und der gesetzlichen Krankenkassen.

Ambulante Laserbehandlungen abgewertet

Eine weitere Bedrohung der wohnortnahen augenärztlichen Versorgung stellen die jüngsten Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses hinsichtlich des Katalogs und der Bewertung von ambulant zu erbringenden operativen Eingriffen dar. Beispielsweise wurden die Laserleistungen abgewertet. Damit wurden die konservativ tätigen Augenärztinnen und -ärzte wieder einmal geschwächt. Das passt angesichts der sonstigen wirtschaftlichen Entwicklungen nicht in die Zeit und wird sicherlich keine Verbesserung der flächendeckenden wohnortnahen augenheilkundlichen Versorgung zur Folge haben. Außerdem wurden entgegen der Vorschläge und eindeutigen Ablehnungen der augenärztlichen Verbände Leistungen neu aufgenommen, während die von uns geforderten Leistungen wieder außen vor gelassen wurden.

Überlegungen zu §115f-Leistungen medizinisch gefährlich

Auch die bisherigen Überlegungen zum Katalog der §115f-Leistungen stellen für die augenheilkundliche Versorgung der Bevölkerung eine Gefahr dar. Dabei handelt es sich um ambulant zu erbringende Leistungen, die gleich vergütet werden, unabhängig davon, ob eine ambulante oder eine stationäre Einrichtung diese Leistung erbringt. Schon jetzt ist die Augenheilkunde das Fach mit dem größten Anteil an ambulant erbrachten operativen Eingriffen. Die stationär erbrachten Eingriffe und Behandlungen weisen zudem oftmals - trotz extrem komplexer und schwieriger Operationen - eine Liegedauer auf, die unterhalb der durchschnittlichen Krankenhausverweildauer von aktuell 7,2 Tagen liegt. Davon abzuleiten, dass alle Eingriffe, die zum Beispiel eine Verweildauer von vier Tagen oder weniger aufweisen, prinzipiell ambulant zu erbringen sind, wäre - was die Augenheilkunde angeht - fahrlässig und medizinisch gefährlich. Dies scheint aber den Entscheidungsträgern in der Politik und den Gremien der Selbstverwaltung egal zu sein, was man an den bisherigen Überlegungen klar erkennen kann. Deshalb hier noch einmal mein Appell: Die Augenheilkunde passt nicht in Ihre Schemata und muss isoliert betrachtet werden, ansonsten riskieren Sie die noch funktionierende augenheilkundliche Versorgung!

Krankenhausreform droht zum Sargnagel für viele Augenabteilungen zu werden

Auch die bisherigen Vorschläge des Bundesgesundheitsministeriums zur Krankenhausreform offenbaren eine unsägliche Unkenntnis der aktuell vorliegenden Situation und stellt - sollte diese wirklich so umgesetzt werden - den Sargnagel für hoch spezialisiert agierende augenheilkundliche Abteilungen vieler Kliniken dar. Es gibt nämlich eine ganze Reihe von Augenabteilungen an Krankenhäusern, welche nach der geplanten Einteilung im unteren Level angesiedelt sind, die augenheilkundlich zur "Champions league" gehören. Diese könnten dann ihre höchst komplexen Eingriffe nicht mehr kostendeckend erbringen. Das wird zu weiteren Umwälzungen in der augenheilkundlichen Versorgungslandschaft führen. Die Leidtragenden werden dann die Patientinnen und Patienten sein!

Augenmedizinische Betreuung von Kindern durchweg unterfinanziert

Auch in der aktuellen Debatte um die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen wird die Augenheilkunde wieder einmal "übersehen". Wir führen unter anderem Schiel-, Glaukom- und Netzhautbehandlungen bei unseren kleinen Patientinnen und Patienten durch, die ebenfalls kaum kostendeckend vergütet werden. Ein besonderes Drama besteht aber auch noch in der orthoptischen Versorgung von Kindern, da die entsprechenden Ziffern innerhalb des Regelleistungsvolumens erbracht werden und damit ebenfalls keineswegs adäquat vergütet werden. Insbesondere hier macht sich die Streichung der "TSVG-Neupatientenregelung" stark bemerkbar, da diese Kinder im Rahmen des "neuen Falles" eingehend orthoptisch und augenärztlich untersucht werden konnten, ohne das ohnehin zu knappe Budget zu belasten. Da die Augenheilkunde von dieser "Neupatientenregelung" sehr profitiert hatte und sich die Wartezeiten gerade für Neupatienten deutlich verringerten, ist zu befürchten, dass diese jetzt zeitnah wieder merklich ansteigen werden. Es ist uns nicht länger zuzumuten, uns weiterhin selbst auszubeuten und immer mehr Patientinnen und Patienten innerhalb unserer Budgets zu behandeln. Damit ist jetzt Schluss und die "Kneipe, in der alle dauernd konsumieren, aber nur 80 Prozent der Kunden bezahlen" wird schließen! Das dürfen dann die Politiker und die ignoranten Kostenträger ausbaden, denn - wie man auch bei den Arzneimitteln sieht - Geiz ist nicht immer geil und hat schwerwiegende Folgen.

Bedarfsplanung im ländlichen Bereich liberalisieren

Auch auf dem Sektor der Investoren-betriebenen Medizinischen Versorgungszentren muss sich etwas ändern. Es gilt hier insbesondere bei der Vergabe von Zulassungen endlich eine Gleichbehandlung mit den Einzel- und Gemeinschaftspraxen herzustellen. Hier sei als Stichwort die "Konzeptbewerbung" genannt, die eine absolute Benachteiligung der Praxen darstellt. Um die augenheilkundliche Versorgung in ländlichen Regionen zu stärken, müsste zudem unbedingt die Bedarfsplanung im ländlichen Bereich liberalisiert werden. Sie muss den regionalen Besonderheiten angepasst werden. Das aktuell starre System geht am wirklichen Bedarf und an den Erfordernissen für unsere nachkommende Ärztegeneration vorbei. Mit den jetzigen Regelungen finden sich zunehmend weniger Kolleginnen und Kollegen, die bereit sind, sich jenseits der Ballungszentren niederzulassen.

Es muss schnellstmöglich ein Umdenken stattfinden, sonst fährt die Politik unser noch funktionierendes Gesundheitssystem mit Volldampf gegen die Wand.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) Pressestelle Tersteegenstr. 12, 40474 Düsseldorf Telefon: (0211) 4303700, Fax: (0211) 4303720

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