Pressemitteilung | AOK - Bundesverband

Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes erinnert an die Abschaffung der Sozialen Selbstverwaltung vor 90 Jahren

(Berlin) - Vor genau 90 Jahren, am 5. Juli 1934, sind mit dem "Gesetz über den Aufbau der Sozialversicherung" alle Formen der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung für viele Jahre beseitigt worden. Zum Jahrestag des damaligen Reichstags-Beschlusses weisen die beiden Aufsichtsratsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes auf die Bedeutung der Sozialen Selbstverwaltung und auf dieses wichtige Datum für den Sozialstaat hin.

Mit dem "Gesetz über den Aufbau der Sozialversicherung", das am 5. Juli 1934 vom Deutschen Reichstag verabschiedet worden ist, wurde die Selbstverwaltung der Sozialversicherung komplett abgeschafft. Bei den gesetzlichen Krankenkassen wurden stattdessen staatliche GKV-Kommissare installiert; die Kassenverbände kamen unter die Aufsicht des Reichsarbeitsministers. Mit dem "Gesetz über Ehrenämter in der sozialen Versicherung und der Reichsversorgung" vom Mai 1933 waren zuvor bereits große Teile der gewählten Versichertenvertreter aus den Selbstverwaltungsgremien ausgeschlossen und durch Nationalsozialisten ersetzt worden.

"Angesichts des aufgeheizten politischen Klimas in unserer Gesellschaft ist es von unschätzbarem Wert, dass die Soziale Selbstverwaltung einen Ausgleich der Interessen von Arbeitgebern und Beschäftigten schafft. Unsere Arbeit dient damit der praktischen Verwirklichung des sozialen Rechtsstaates und dem Erhalt des sozialen Friedens", betont Knut Lambertin, Vorsitzender des Aufsichtsrates des AOK-Bundesverbandes für die Versichertenseite. "Die Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus lehren uns, wie wichtig ein respektvoller Umgang miteinander und das entschiedene Vorgehen gegen jede Form von Diskriminierung und Rassismus sind. Für diese Werte steht die Soziale Selbstverwaltung. Sie ist damit eine wichtige Säule unserer Demokratie und unseres Sozialstaates", sagt Dr. Susanne Wagenmann, Aufsichtsratsvorsitzende für die Arbeitgeberseite.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges ist die Soziale Selbstverwaltung zunächst in der Bundesrepublik Deutschland und 1990 dann auch in den neuen Bundesländern wieder eingeführt worden. Sie gewährleistet, dass nicht der Staat, sondern über Wahlen legitimierte Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber als Beitragszahler selbst die Sozialversicherungsträger verwalten. Die Mitglieder der Selbstverwaltung in den Sozialversicherungen sind zuletzt von April bis Ende Mai 2023 mit den Sozialwahlen bestimmt worden. Zwischen Mitte Juli und November Oktober 2023 haben sich die neuen Verwaltungsräte der elf AOKs und der Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes zu ihren konstituierenden Sitzungen getroffen und ihre Arbeit aufgenommen. Als alternierende Vorsitzende des Aufsichtsrates des AOK-Bundesverbandes sind Dr. Susanne Wagenmann (Arbeitgeberseite) und Knut Lambertin (Versichertenseite) im November 2023 einstimmig für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt worden.

Quelle und Kontaktadresse:
AOK - Bundesverband Dr. Kai Behrens, Pressesprecher Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin Telefon: (030) 34646-0, Fax: (030) 34646-2502

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