Aufruf zur Teilnahme am ICF-Korrekturverfahren
(Frankfurt) - Im Mai 2001 hat die Vollversammlung der Weltgesundheitsorganisation nach einem mehrjährigen Revisionsverfahren die neu überarbeitete Fassung der International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) verabschiedet. Mit dieser Klassifikation werden mögliche Beeinträchtigungen der Funktionen und Strukturen des menschlichen Organismus beschrieben. Ebenfalls erfasst sind die Einschränkungen der Aktivitäten einer Person und ihrer Teilhabe an verschiedenen Lebensbereichen wie z.B. dem Erwerbsleben. Dabei wird der gesamte Lebenshintergrund der Betroffenen berücksichtigt. Als notwendige Grundlage für die Rehabilitation wurden die wesentlichen Aspekte der Systematik auch in das SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen aufgenommen.
Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) hat nun die deutsche Fassung der ICF ins Internet gestellt, um Experten der verschiedenen Fachrichtungen die Möglichkeit zu geben, die Übersetzung zu prüfen und bis zum 31. Januar 2002 gegebenenfalls Änderungen vorzuschlagen. Die Mitarbeit ist ehrenamtlich.
Die Korrekturunterlagen und weitere Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Website des VDR: http://www.vdr.de unter der Rubrik "Rehabilitation".
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Rentenversicherungsträger e.V.
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60322 Frankfurt
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