Aufnahmestopp in Reha-Einrichtungen wegen Corona-Krise
(Chemnitz) - Zahlreiche Rehabilitationseinrichtungen nehmen zurzeit keine neuen Patienten auf. Ausnahmen sind Anschlussbehandlungen direkt nach einem Krankenhausaufenthalt. Schon begonnene Reha-Maßnahmen werden fortgeführt. Der Aufnahmestopp der Reha-Einrichtungen der Deutschen Rentenversicherung ist bis zum 06.04.2020 verlängert worden. Mit einer weiteren Ausweitung mindestens bis Ostern (13.04.2020) ist zu rechnen.
Der Aufnahmestopp zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern in Rehabilitationseinrichtungen vor einer Corona-Ansteckung bei medizinisch nicht zwingenden Behandlungen kann eine angemessene Maßnahme zur Eindämmung des Virus sein. Der Sozialverband VdK Sachsen warnt jedoch davor, dass Aufnahmestopps und das Verschieben von Reha-Maßnahmen mit Augenmaß geschehen müssen.
Dazu fordert VdK-Landesverbandsvorsitzender Horst Wehner: "Alle Maßnahmen, die nun getroffen werden, dürfen nicht zum Nachteil der Patientinnen und Patienten gehen. Anschlussbehandlungen und andere medizinisch zwingende Reha-Maßnahmen müssen weiter möglich sein. Bisherige Zusagen für Reha-Plätze von Trägern und Einrichtungen müssen weiter gültig sein, auch wenn die Reha aufgrund der aktuellen Lage nicht angetreten werden kann."
Er erläutert dazu, dass Patienten umfassende Informationen über den Grund des Aufschubs und zumindest eine Perspektive für einen möglichen Ersatztermin erhalten müssen. Zwingend sieht der VdK auch, dass das Krankengeld um die Dauer des Aufschubs der Reha-Maßnahme verlängert werden muss. Das muss insbesondere für schon genehmigte Maßnahmen als auch für beantragte und genehmigungsfähige Maßnahmen gelten.
Hintergrund Krankengeld
Krankengeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen maximal 72 Wochen lang gezahlt. Der Aufschub einer nicht möglichen Reha-Maßnahme über mehrere Wochen oder Monate kann diese Dauer bei einer schweren langwierigen Erkrankung überschreiten. Hier kann es zu finanziell existenzgefährdenden Situationen kommen.
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