Auflösung der Sozialgerichtsbarkeit - fatales Signal für sozialen Frieden in Deutschland
(Berlin) - Der Deutsche Richterbund lehnt die Forderung der Justizminister Sachsens, Sachsen- Anhalts und Thüringens zur Auflösung der eigenständigen Sozialgerichtsbarkeit entschieden ab. Für eine Zusammenlegung der Gerichtsbarkeiten gibt es keine überzeugende Begründung. Bewährte Strukturen würden mit der Gefahr von Qualitätsverlusten zerschlagen.
Die Auflösung der eigenständigen und sehr leistungsstarken Sozialgerichtsbarkeit wäre ein fatales Signal für den sozialen Frieden in Deutschland. Die deutsche Sozialgerichtsbarkeit genießt bei den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch bei den Sozialleistungsträgern, Sozialpartnern und der Anwaltschaft höchstes Vertrauen. Durch die Zusammenlegung der Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit ginge jahrelang erworbenes sozialrichterliches Fachwissen zum Nachteil der Rechtsschutzsuchenden verloren.
Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Christoph Frank:
"Die Wiedervorlage bereits in der Vergangenheit gescheiterter Zusammenlegungsprojekte geht an den Bedürfnissen der Rechtsschutzsuchenden vorbei. Das Sozialrecht darf keine Spielwiese für gesetzgeberische Experimente sein. In wirtschaftlich schwierigen Situationen können sich die Bürgerinnen und Bürger den auf das Sozialrecht spezialisierten Sozialgerichten anvertrauen. Wegen der stark unterschiedlichen Prozessordnungen und der Unterschiede im materiellen Recht wären im Zuge der Auflösung der Sozialgerichtsbarkeit längere Verfahrenszeiten unvermeidbar. Die Zerschlagung der Sozialgerichtsbarkeit wäre eine Reform auf dem Rücken der sozial Schwachen."
In Ländern mit vorausschauender Personalpolitik konnte der Anstieg sozialgerichtlicher Verfahren bereits ohne eine Zusammenlegung bewältigt werden. Viele Richterinnen und Richter folgten dem Aufruf zum freiwilligen Wechsel in die Sozialgerichtsbarkeit.
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