Pressemitteilung | ACE Auto Club Europa e.V.

Auflagen beim Führerschein geplant: Senioren müssen zum Gesundheitstest

(Stuttgart) – Über 60 Jahre alte Führerscheininhaber, die Kraftfahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen steuern (Klasse C 1 und C 1 E), sollen sich künftig einer Gesundheitsprüfung unterziehen.

Wie der ACE Auto Club Europa am Sonntag in Stuttgart berichtete, gilt die Auflage bei Führerscheinen, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden und auch für solche Fahrerlaubnisinhaber, deren Altführerschein bereits umgeschrieben worden ist. Grundlage der geplanten Neuerung bildet laut ACE ein Verordnungsentwurf, den das Bundesverkehrsministerium jetzt vorlegte, nachdem die EU-Kommission eine Nachbesserungsforderung erhoben hatte. Danach müssen Verkehrsteilnehmer ab Vollendung ihres 60. Lebensjahrs eine ärztliche Gesundheitsprüfung als auch eine gesonderte Untersuchung des Sehvermögens nachweisen, wenn sie Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen der Klassen C 1 und C 1 E führen wollen. Wer vorher die Umstellung seines Führerscheins vornimmt, erhält die Fahrerlaubnis für die entsprechende Fahrzeugkategorie nur befristet bis zum 60. Lebensjahr. Für bereits unbefristete alte Fahrerlaubnisse gibt es entgegen der bisherigen Praxis keinen Bestandschutz. Solche Fahrerlaubnisse gelten kraft Gesetz deshalb nur noch bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres. Die Erteilung bzw. Verlängerung der Fahrerlaubnis erfolgt bei Vorliegen der geforderten Gesundheitsnachweise jeweils um weitere fünf Jahre.

Eine „Schonfrist“ räumt die geplante Verordnung nur denjenigen ein, die bis 31. Dezember 2002 das 60. Lebensjahr vollendet haben. Sie können sich mit dem Umstellen ihrer Fahrerlaubnis bis 31. Dezember 2006 Zeit lassen. Für „normale“ Pkw-Fahrer, die Kraftfahrzeuge nur bis zu 3,5 Tonnen (Klasse B bzw. BE) steuern, wird sich nichts ändern, betonte der ACE.

Quelle und Kontaktadresse:
ACE Auto Club Europa e.V. Schmidener Str. 233 70374 Stuttgart Telefon: 0711/53030 Telefax: 0711/5303168

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