Pressemitteilung | Steuerberaterverband Thüringen e.V.

Aufgepasst bei steuerlicher Absetzbarkeit von Au-Pair-Taschengeld!

(Erfurt) - Weltweit haben die Sommerferien begonnen und zahlreiche Schulabsolventen, aber auch Studenten nutzen die Zeit, um sich im Ausland umzuschauen und gegebenenfalls ihre Sprachkenntnisse im Rahmen eines Au-Pair-Aufenthalts zu verbessern.

Wer in Deutschland ein Au-Pair als Hilfe für Haushalt und Kinder bei sich aufnimmt, kann einen Teil der dafür anfallenden Kosten von der Steuer absetzen. "Dabei sollten die Gasteltern auf einiges achten, damit sie sich nicht in Unkosten stürzen." rät der Steuerberaterverband Thüringen.

Ein Au-Pair unterstützt die gesamte Familie im Alltag. Das Leben mit ihm ist ein Geben und Nehmen. Als Gegenleistung für seine Hilfe, außer Unterkunft und Verpflegung, wird in der Regel ein Taschengeld ausgezahlt. "Seit 2012 können in der Regel zwei Drittel der Betreuungskosten pro Kind, aber maximal 4.000 Euro im Jahr als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass den jungen Frauen oder Männern das Taschengeld auf ihr Bankkonto überwiesen wird und die Eltern eine Rechnung erhalten. Mit diesem Nachweiszwang sollen Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten eine legale Basis erhalten sowie Missbrauch vorgebeugt und Schwarzarbeit verhindert werden." erklärt der Steuerberaterverband aus Erfurt.

Wenn ein Au-Pair auch häusliche Arbeiten verrichtet, muss es zudem eine vertragliche Vereinbarung über den Umfang der Kinderbetreuungskosten geben. Sonst werden nur 50 Prozent der Gesamtaufwendungen anerkannt.
Im einem jüngst ergangenen Urteil des Finanzgerichts Köln (Az.: 15 K 2882/13) bestand ein Kläger darauf, die gesamten Kinderbetreuungskosten absetzen zu können, obwohl das Taschengeld nur bar ausgezahlt wurde. Die Richter lehnten die Klage ab, weil nach der aktuellen Gesetzeslage hier keine Ausnahmen berücksichtigt werden.

"Daher sollten die Gasteltern mit ihren Au-Pairs stets ein kostenloses Girokonto in Deutschland einrichten oder aber ein bestehendes Girokonto des Au-Pairs nutzen", empfiehlt Steuerberaterverband Thüringen. "Dadurch können sie die erbrachten Leistungen per Kontoauszug ihren Finanzämtern nachweisen."

Quelle und Kontaktadresse:
Steuerberaterverband Thüringen e.V. Martin Wiederhold, Geschäftsführer Kartäuserstr. 27a, 99084 Erfurt Telefon: (0361) 558330, Fax: (0361) 5583320

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