Auf Hochwasserflut folgt Riester / Mittelständische Existenzen und Bauarbeitsplätze in Ostdeutschland in Gefahr
(Berlin) - Mit Arroganz und einer unverfrorenen Kaltschnäuzigkeit verfolgt Bundesarbeitsminister Walter Riester sein Ziel, die Bau-Mindestlöhne für allgemeinverbindlich zu erklären. In den Medien kündigte Riester an, die Bau-Mindestlöhne rechtzeitig zum 1. September 2002 für allgemeinverbindlich zu erklären.
Allen Warnungen zum Trotz, dass dadurch viele kleine und mittelständische Baubetriebe in Ostdeutschland in Gefahr geraten, werden genauso in den Wind geschlagen, wie die Warnung, dass eine massenhafte Vernichtung von Bauarbeitsplätzen in Ostdeutschland droht.
Minister Riester betreibt unbeirrt die Interessen der westdeutschen Baubetriebe und der Großindustrie. Eine verschwindende Minderheit von rd. 20 % der tarifgebundenen Baubetriebe in den neuen Bundesländern versucht, ihre verfehlte Tarifpolitik mit staatlicher Unterstützung durchzupauken. Dies ist eindeutig zum Schaden der mittelständischen Baubetriebe in den neuen Bundesländern.
Der Mindestlohn wird ab 01.09.2002 in den neuen Bundesländern um 1,5 % von 8,63 Euro auf 8,76 Euro bzw. in den alten Bundesländern und Berlin um 3,2 % von 9,80 Euro auf 10,12 Euro angehoben. Darüber hinaus soll auch der 2. Mindestlohn, der ab 01.09.2003 eingeführt werden wird, für allgemeinverbindlich erklärt werden. Der 2. Mindestlohn (für Facharbeiter) soll in den neuen Bundesländern 10,01 Euro und in Berlin 12,47 Euro betragen. Im Ergebnis führt dies dazu, dass sich die Lohnkosten in den neuen Bundesländern allein dadurch um 8 % und in Berlin um rd. 13 % erhöhen werden.
Der Präsident des ZVOB, Emil Hunold, erklärte: Sollte Minister Riester die Allgemeinverbindlichkeit der Bau-Mindestlöhne erklären, würde damit die Tarifautonomie ausgehebelt. Der ZVOB wird alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um zu verhindern, dass Riester seine einsamen Entschlüsse fasst und diesen für das Baugewerbe der neuen Bundesländer und Berlins tödlichen Unsinn durch Rechtsverordnung ohne Prüfung der üblichen Voraussetzungen und ohne Anhörung des Tarifausschusses allgemeinverbindlich macht.
Quelle und Kontaktadresse:
Zweckverbund Ostdeutscher Bauernverbände e.V.
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10717 Berlin
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