Pressemitteilung | Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)

Auf die Flut folgt die Stornowelle: DEHOGA fordert Entschädigung für Umsatzausfälle in Hotellerie und Gastronomie

(Berlin) - Neben den direkten Schäden durch die Zerstörungen der Jahrhundertflut leiden die Hoteliers und Gastronomen in den Hochwassergebieten derzeit unter einer Stornowelle ungekannten Ausmaßes von bis zu 90 Prozent. Die Flutwelle hat auch die Gäste und Urlauber aus dem Land gespült. Selbst wenn es gelingen sollte, die betroffenen Hotels und Gaststätten wieder in Stand zu setzen, können die Verluste, die durch den massiven Rückgang der Gästezahlen in der gesamten Region entstehen, kaum kompensiert werden. Wirtschaftliche Existenzen, Arbeits- und Ausbildungsplätze stehen tausendfach auf dem Spiel.

Der DEHOGA fordert daher von der Bundesregierung Ausgleichszahlungen für die gravierenden Umsatzausfälle der Hoteliers und Gastronomen. „Wenn Landwirte in den Flutgebieten für Ernteausfälle entschädigt werden, dann darf das Gastgewerbe nicht leer ausgehen. Denn was den Bauern die Ernte ist, sind den Hoteliers und Gastronomen die Gäste“, erklärt DEHOGA-Hauptgeschäftsführer Christian Ehlers am 6. September in Berlin. Der Stellenwert des Tourismus ist gerade in Sachsen von überragender wirtschaftlicher Bedeutung. Die Bundesregierung sei daher dringend aufgefordert, die Hilfen für mittelbare Schäden, die derzeit nur den Bauern zugedacht würden, auf die Hoteliers und Gastronomen auszuweiten, mahnt Ehlers an. Diese Entschädigungen sollten, so der DEHOGA-Hauptgeschäftsführer, mindestens einen Zeitraum von zwei bis drei Wochen nach der Flutwelle abdecken.

Der Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes, Ernst Fischer, weist in diesem Zusammenhang auch auf die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes in Artikel 3 Grundgesetz hin: „Hilfen, die anderen Wirtschaftszweigen in vergleichbaren Situationen zugedacht werden, dürfen den Hoteliers und Gastronomen nicht versagt bleiben“. Nach aktuellen Presseberichten hat z.B. die Lufthansa jüngst 43 Millionen Euro von der Bundesregierung wegen des zeitweiligen Ausfalls von Fluggästen und des Rückgangs der Passagierzahlen nach den Terroranschlägen von New York erhalten.

Urlaub für Sachsen

Darüber hinaus komme es allerdings in erster Linie auch darauf an, dass die Urlaubs- und Tagungsgäste möglichst schnell wieder die von der Flut heimgesuchten Gebiete bereisen. Denn die größten Teile der betroffenen Regionen in den neuen Bundesländern mit ihren einmaligen Landschaften und kulturellen Sehenswürdigkeiten stehen schon längst wieder für Gäste bereit. „Wer Sachsen helfen will, der muss Urlaub in Sachsen machen“, regt Präsident Fischer an. Aus diesem Grund wird auch die Deutsche Zentrale für Tourismus zeitnah bundesweit mit einer Sonderkampagne für Reisen nach Sachsen und in die anderen ebenso geschädigten Gebiete werben.

Neben dieser Marketingoffensive seien aber auch die Medien aufgefordert, weiterhin ihren Beitrag zu leisten. Über die lobenswerten Spendenaktionen hinaus brauche Sachsen jetzt eine positive Berichterstattung, die die Gäste möglichst schnell wieder für Länder an der Elbe begeistere. „Ob öffentlichrechtliche oder private Sender, jetzt müssen alle an einem Strang ziehen. Denn nur die Rückkehr der Urlauber und Gäste trüge entscheidend zur Hilfe in den Regionen und zur Rettung von Existenzen und Arbeitsplätzen bei“, so Fischer.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA), Berlin Am Weidendamm 1 A 10117 Berlin Telefon: 030/7262520 Telefax: 030/72625242

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