Auch Sport-Traumatologen fordern nun Korrekturen und Neustart bei den Hybrid-DRG
(Jena) - Die Rolle sportlicher Aktivität für die Krankheitsprävention ist unbestritten (kardiovaskulär, Tumorerkrankungen). Leider kommt es dabei auch zu Verletzungen des Muskel- und Skelettsystems. Die fachgerechte Versorgung dieser Verletzungen ist aktuell leider durch die Einführung der sogenannten Hybrid DRGs bedroht.
Daher fordern Sport-Traumatologen deutschlandweit Korrekturen bei den Hybrid-DRG. Die Vergütung von ambulanten und stationären Operationen soll durch Hybrid-DRG angeglichen werden und weiterer Anreiz zur Ambulantisierung sein. Ein besonderes Problem stellt allerdings die Erstattung von fallindividuellen Implantaten und Transplantaten dar. Bei ambulanten Operationen werden diese im Rahmen des EBM nach individuellem Verbrauch der jeweiligen Operation erstattet. In der Hybrid-DRG sind diese hingegen pauschaliert. In der Versorgung von Verletzungen und Erkrankungen der Gelenke spielen die Materialien eine große Rolle, z.B. zur Befestigung von Sehnen und Bändern oder zur Meniskusreparatur.
Aus ärztlicher Sicht ist klar: Nur eine Erstattung nach Verbrauch erlaubt eine individuelle Versorgung der Patienten. Anderenfalls droht ein Abfall der Versorgungsqualität. Dies betrifft im Besonderen individuelle operative Therapien von Sportlern sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Deshalb fordert die GOTS entschieden eine Entpauschalierung dieser Materialien.
Die Hybrid-DRGs sind bislang undifferenziert aus den stationären DRGs abgeleitet wurden. Die im EBM sinnvolle Kategorisierung nach Schweregraden wurde aufgegeben und stattdessen Fälle mit sehr unterschiedlichen Komplexitäten und Kosten zusammengeführt und gleich vergütet.
Für die Kalkulationen wurden nicht die vollstationären Fälle, sondern nur die Kurzliegerfälle mit Unterschreitung der Mindestverweildauer herangezogen. Dies entspricht DRGs mit deutlichem Abzug der Vergütung. In der Summe resultieren unterkalkulierte Hybrid-DRG, deren Bewertungen teilweise unter EBM-Niveau liegen.
Dennoch sollen 2026 weitere 1 Million Fälle in das Hybrid-DRG System überführt werden. Der politisch gewollte Anreiz wird so verfehlt. Das trifft Krankenhäuser als auch Vertragsärzte gleichermaßen.
An dieser Unterkalkulation wird in Zukunft auch die chirurgische Ausbildung leiden, da das stramme ökonomische Korsett ein strukturiertes Heranführen an orthopädisch und unfallchirurgische Operationen unmöglich macht.
Noch ist es nicht zu spät. Ab heute tagt der Bewertungsausschuss unter der Leitung des Gesundheitsökonomen Prof. Wasem von der Uni Duisburg-Essen über die Leistungsauswahl für die Hybrid-DRG 2026. Wir appellieren dringend an den Bewertungsausschuss die bisherige Kalkulation von Hybrid-DRGs zu korrigieren.
Schon jetzt ergeben sich auch durch die erzwungene Ambulantisierung per AOP-Katalog bei Muskel- und Sehnenrissen am Ellenbogen deutliche Vergütungsdefizite. Diese Operationen sind gerade bei Sportlern auf Grund der strukturellen Probleme und der Vergütungssituation kaum zu leisten.
Die aufwendige individuelle operative Versorgung von allen Sportlern muss auch zukünftig adäquat vergütet werden. Nur dann kann eine sinnvolle Ambulantisierung gelingen und der Sport weiterhin seiner präventiven Rolle im Gesundheitssystem gerecht werden.
Quelle und Kontaktadresse:
GOTS e.V. - Gesellschaft für orthopädisch-traumatologische Sportmedizin, Kathrin Reisinger, Pressesprecher(in), Bachstr. 18, Gebäude 14, 07743 Jena, Telefon: 03641 4724158