Auch im Mannesmann-Verfahren gilt der Grundsatz der Unabhängigkeit der Justiz
(Berlin) - Kommentare von Politikern lassen es wieder einmal angezeigt erscheinen, auf ein wesentliches Prinzip des Rechtsstaates hinzuweisen: Die Unabhängigkeit der Justiz in einem gewaltengeteilten Staat.
Der Vorsitzende des DRB, Wolfgang Arenhövel:
Für den Fall eines Freispruchs im sog. Mannesmann-Verfahren von einer ´Sauerei´ zu sprechen, lässt grundlegende Kenntnisse rechtsstaatlicher Regeln vermissen. Kommt ein unabhängiges Gericht zu dem Ergebnis, einem Angeklagten sei die Straftat nicht mit der ausreichenden Sicherheit nachzuweisen, so ist der Freispruch Ausdruck der im Rechtsstaat garantierten Unschuldsvermutung. Wo kämen wir wohl hin, wenn sich ein Gericht bei seiner Überzeugungsbildung von Versuchen politischer Einflussnahme leiten ließe?
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Richterbund Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V.
Uta Fölster, Bundesgeschäftsführerin
Kronenstr. 73-74, 10117 Berlin
Telefon: 030/2061250, Telefax: 030/20612525