Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Auch größere Versicherungsunternehmen derzeit nicht konkurssicher / Alle Lebensversicherer - ausreichend - gegen Insolvenz sichern

(Henstedt-Ulzburg) - „Auch wenn der Versicherer im schlimmsten Fall Konkurs anmeldet, müssen die Ansprüche der Versicherten, die nicht selten die Altersversorgung betreffen, gesichert sein“, so Frank Braun, Geschäftsführer des Bundes der Versicherten (BdV). Der BdV hält an seiner Forderung nach Konkurssicherung für Lebensversicherer fest. Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig (insolvent), könnte ein Konkurssicherungsverein (etwa wie bei dem Pensionssicherungsverein bei der betrieblichen Altersversorgung) die Zahlung der Versichertenansprüche übernehmen.

„Wenn die Börsenschwäche anhält, könnten auch diejenigen Lebensversicherer in Bedrängnis geraten, die es heute nicht für möglich halten“, so Braun. Es müsse auch für den Fall vorgesorgt werden, dass einer der größeren Versicherer in Zahlungsschwierigkeiten kommt, wenn man ernsthaft Verbraucherinteressen berücksichtigen will. Die bisherigen Vorschläge der Versicherungswirtschaft gehen offenbar davon aus, dass nur die "kleinen" Versicherer in Gefahr kommen könnten, den derzeitigen Garantiezins von 3,25% nicht erbringen zu können. Aber auch die „größeren“ Versicherer könnten in Zahlungsschwierigkeiten kommen, wenn die Kapitalmarktflaute weiter anhält. Es ist nur eine Frage der Zeit, denn selbst wenn der Garantiezins künftig deutlich abgesenkt würde, müssten bestehende Verträge weiterhin mit 3,25% verzinst werden. Bei anhaltender Flaute auf dem Kapitalmarkt können auch versilberte Reserven nicht helfen. Davon geht offenbar auch die Branche aus. So bestätigte Allianz-Chef Rupprecht in der Capital 17/2002, S. 57: "Bei einem Dax-Stand von 3200 Punkten schrumpfen die Allianz-Reserven auf null". Zur Erinnerung: Der geringste DAX-Stand dieses Jahres lag Anfang August bei 3235,38 Punkten. Nun liegt er bei schwankend um 3600 mit weiter fallender Tendenz.

Eine denkbare Lösung ist, von jedem Lebensversicherer – beitragspflichtig - die Mitgliedschaft in einer Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit zu fordern, in die jedes Lebensversicherungsunternehmen Beiträge einzahlt. Als aufsichtspflichtiges Versicherungsunternehmen unterläge ein solcher Verein der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BAFin). Bei Zahlungsschwierigkeiten eines Lebensversicherungsunternehmens würden Versicherungsnehmer aus dem Konkurssicherungsverein ihre gesicherten Leistungen erhalten. Da die Beiträge der Unternehmen allerdings von der Zahl der Insolvenzen beeinflusst wird, könnte die Insolvenz größerer Unternehmen eine für eine große Zahl anderer Unternehmen eine enormen Beitragserhöhung bedeuten.

Daher wird die Einrichtung eines Konkurssicherungsfonds dauerhaft günstiger sein, so der BdV. Jeder Versicherer zahlt so einen jährlich anzupassenden, an der Unternehmensgröße und ggf. am individuellen Insolvenzrisiko gemessenen Beitrag in einen solchen Fonds, aus dem bei Insolvenz eines Unternehmens Versichertenansprüche befriedigt werden. Angesichts ständig sinkender Überschussbeteiligungen bei Kapitalversicherungen können größere Versicherung nur durch das Versilbern der über Jahrzehnte aus Versichertengeldern angehäuften sog. „stillen Reserven“ und durch aufgeschobene Abschreibungen nennenswerte immer weiter sinkende Renditen ausweisen, so Frank Braun. Die Lebensversicherer sind vom schwankenden Kapitalmarkt ebenso betroffen wie auch die Börse. Wenn die Reserven bald verbraucht sind, sind alle Lebensversicherer gleich. Auch Insolvenzen größerer Versicherer seien nicht auszuschließen. Die drohende Insolvenzgefahr ist bei länger andauernder Flaute auf den Kapitalmärkten bei allen Lebensversicherern gegeben. „Wenn die deutschen Lebensversicherungsunternehmen nicht von sich aus bereit sind, die Forderung nach einem Sicherungsfonds im Interesse Ihrer Kunden zu erfüllen, dann müssten sie vom Gesetzgeber dazu gezwungen werden“, fordert Braun.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. Postfach 11 53 24547 Henstedt-Ulzburg Telefon: 04193/99040 Telefax: 04193/94221

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