Auch das Pflegestärkungsgesetz II wird eine positive Gestaltung der Arbeits- und Rahmenbedingungen in der professionellen Pflege vertagen
(Berlin) - Zentraler Gegenstand des PSG II ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Die Chancen zur Stärkung professioneller Pflege bleiben dagegen ungenutzt. Der Grundsatzkritik des VDAB an den Qualitätsprüfungen und der sog. Transparenz sowie der Hinweis auf die mangelnde Beteiligung der Leistungserbringerverbände bei Richtlinien des GKV-Spitzenverbands schließt sich allerdings auch der Gesetzgeber an. Teile der Vorschläge des VDAB wurden deshalb in den Gesetzentwurf aufgenommen.
Dazu Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB): "Wie schon in der ersten Stufe der Pflegereform hat der Gesetzgeber eigentlich nur die Pflegebedürftigen im Blick. Die Frage, wie denn die Arbeits- und Rahmenbedingungen für professionell Pflegende so gestaltet werden können, dass in Zukunft genügend Pflegekräfte für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen, bleibt wieder unbeantwortet.
Der VDAB kritisiert weiterhin, dass sich der Gesetzentwurf eindeutig gegen die stationäre Pflege richte. Dazu Knieling: "Der Versuch, die stationäre Pflege als ultima ratio darzustellen und vor allem Pflegebedürftigen in niedrigeren Pflegegraden durch finanzielle Hürden aus der stationären Versorgung fern zu halten, zieht sich durch den gesamten Entwurf. Dabei werden auch in Zukunft alle Leistungsbereiche gebraucht werden, um die sich differenzierende Nachfrage zu bedienen. Denjenigen, die auch in Zukunft professionelle Pflege brauchen, wird durch die Tendenz, zukünftig die Versorgung jenseits der professionellen Pflege zu stärken, ein Bärendienst erwiesen."
Knieling weiter: "Positiv herauszustellen ist, dass der Entwurf einen neuen Weg in der Pflegetransparenz geht. Der VDAB fordert seit Jahren eine Abkehr von dem bisherigen Notensystem. Dem entspricht der Entwurf in wesentlichen Teilen, indem er wissenschaftliche Grundlagen als zwingend voraussetzt und eine wissenschaftliche Begleitung der Selbstverwaltung inklusive dessen Finanzierung sicherstellt. Zu weit geht allerdings die Absicht, die Schiedsstelle zugunsten eines erweiterten Qualitätsausschusses abzuschaffen. Denn nur ein Schiedsspruch eröffnet auch Rechtsschutz, ein Beschluss eines Ausschusses dagegen nicht."
Es wird nach Ansicht des VDAB im parlamentarischen Beratungsverfahren darauf ankommen, die konstruktiven Ansätze des Entwurfes zu einem in sich schlüssigen, neuen System der Qualitätsmessung und -darstellung weiter zu entwickeln. Dazu gehören nach unserer Auffassung Prüfungen durch unabhängige Gutachter und der klare Schwerpunkt auf die Ergebnisqualität. Weiterhin ist die Selbstverwaltung zu stärken anstatt, wie im Entwurf, zu schwächen. "Dazu schlagen wir vor, alle Vereinbarungen zur Qualität auf Bundesebene sowie die Qualitätsprüfungsrichtlinien des GKV-Spitzenverbandes zu einer Vereinbarung zusammen zu fassen. Dies ergäbe dann endlich ein System aus einem Guss.", so Knieling abschließend.
Der VDAB vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.
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