Auch Banken dürfen keine Lockvogelangebote machen / Tricks mit Zinskonditionen untersagt
(Bad Homburg) - Banken dürfen ebenso wie andere Unternehmen keine Versprechungen in ihrer Werbung machen, die sie tatsächlich gegenüber den Kunden nicht halten. Falsche Zinsversprechungen sind unlauter und können untersagt werden. Dies teilt die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs mit.
Im vergangenen Monat häuften sich die bei der Wettbewerbszentrale eingegangenen Verbraucherbeschwerden gegen das deutsche Tochterunternehmen einer großen schwedischen Bankengruppe. Die Bank hatte Ende vergangenen Jahres plakativ in Zeitungsanzeigen und Werbeflyern für ein Hochzinskonto mit 4 Prozent p.a. geworben. Unter dem Slogan In unseren Filialen parkt Ihr Geld am besten wurde der besagte Zinssatz ab einer Anlagesumme von 10.000 Euro bis zum 30. Juni dieses Jahres garantiert. Kunden, die dieses plakative Angebot angesichts der von anderen Banken zum gleichen Zeitpunkt bereits herabgesetzten Zinssätze besonders attraktiv fanden, wurden jedoch bereits am Tag des Erscheinens der Werbung in den Filialen der Bank enttäuscht. Ihnen wurde mitgeteilt, dass aufgrund der Verschlechterung der Zinskonditionen am Geldmarkt leider zu den beworbenen Konditionen eine Kontoeröffnung nicht möglich sei. Großzügig wurde allerdings ein Zinssatz von 3,25 Prozent p.a. angeboten. Obwohl in einem weiteren Werbeflyer ein ganz konkreter Zeitraum für das Angebot gegenüber den Kunden genannt war, wollte die Bank auch in diesem Fall innerhalb des von der Bank genannten Zeitraums kein Konto zu den beworbenen Konditionen eröffnen.
Die Wettbewerbszentrale hat die Werbepraktiken der Bank wegen Irreführung nach § 3 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) beanstandet. Die Angelegenheit konnte ohne Gerichtsverfahren erledigt werden, nachdem die Bank entsprechende Unterlassungserklärungen abgegeben hat. Derartige irreführende Werbung soll demnach in Zukunft unterbleiben.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. Frankfurt am Main
Landgrafenstr. 24 B
61348 Bad Homburg
Telefon: 06172/121530
Telefax: 06172/84422
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Wettbewerbszentrale lässt Online-Angebot von Testzertifikaten für Selbsttests ohne Arztkontakt untersagen
- LG Berlin: AGB-Klauseln einer Airline, die Abtretung von Entschädigungsansprüchen des Fluggastes an Legal Tech Portale erschweren, sind wettbewerbswidrig - Wettbewerbszentrale lässt Grundsatzfrage klären
- BGH Verfahren zur Kündigungsmöglichkeit für nicht benutzten Kabel-TV-Anschlüsse