Pressemitteilung | VfEW - Verband für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg e.V.

Atom-Erlöse für Innovation und Erneuerbare sowie Folgeausgleich / Zeit für Zukunft

(Stuttgart) - Anlässlich des Besuchs von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in Rheinfelden im Rahmen ihrer Energiereise fordert der Verband für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg (VfEW) im Bereich der Energieerzeugung einen möglichst hohen Wertschöpfungsanteil in Baden-Württemberg zu erhalten. Eine Abschöpfung von Erlösen aus einer Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke sollte zu einem nennenswerten Anteil in Innovationsprojekte und Erneuerbare Energieerzeugung fließen.

VfEW-Präsident Rudolf Kastner: "Auch die Energie-Branche in Baden-Württemberg bekennt sich klar zum Ausbau von Erneuerbaren Energien und KWK (Kraft-Wärme-Kopplung). Es müssen aber hierzu auch erhebliche Investitionen in den Aufbau intelligenter Stromnetze und zusätzlicher Speicherkapazitäten getätigt werden, um die kontinuierliche Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Angesichts des hohen Versorgungsanteils aus Kernenergie muss es insgesamt das Ziel sein, im Bereich der Energieerzeugung einen möglichst hohen Wertschöpfungsanteil in Baden-Württemberg zu erhalten."

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW spricht sich für eine Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke aus volks- und gesamtwirtschaftlichen Gründen aus, wenn die Vereinbarungen über Rahmenbedingungen eine Laufzeitverlängerung dabei wettbewerbsneutral gestaltet sind. Etwaige Fördermittel oder Marktanreizprogramme, die aus dieser Laufzeitverlängerung resultieren, müssen allen Unternehmen der Branche gleichermaßen offenstehen.

Im Falle einer Laufzeitverlängerung müsse auch auf die wirtschaftliche Situation der zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen in der Energiewirtschaft geachtet werden. "Wenn sich politische Rahmenbedingungen ändern, ist der Gesetzgeber auch in der Pflicht, für einen angemessenen Folgeausgleich zu sorgen", so Kastner.

Der VfEW fordert in diesem Zusammenhang eine "Stranded Investment"-Regelung für Unternehmen, die nach dem Ausstiegsbeschluss in ersetzende konventionelle Energieerzeugungsanlagen investiert haben. Anlagen im Förderbereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKGes) seien davon nicht betroffen, da die Einspeisevergütungen jeweils gesetzlich garantiert seien.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg e.V. (VfEW) Pressestelle Stöckachstr. 48, 70190 Stuttgart Telefon: (0711) 93349-120, Telefax: (0711) 93349-199

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