Asylpaket des Bundes greift zahlreiche Forderungen des Landkreistages auf
(Berlin) - Der Deutsche Landkreistag hat die bekannt gewordenen Regelungsvorschläge des Bundes für ein Asylpaket einer ersten Bewertung unterzogen. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: "Der Gesetzentwurf greift eine Reihe von Forderungen des Deutschen Landkreistags auf und ist insoweit zu begrüßen. Das gilt etwa für die Einführung eines beschleunigten Asylverfahrens an der Grenze und die Unterbringung von Asylsuchenden aus sicheren Herkunftsstaaten für die gesamte Dauer des Verfahrens in einer Erstaufnahmeeinrichtung. Bedauerlich ist dagegen, dass diese Regelung nach wie vor nur die Asylsuchenden adressiert. Erreicht werden muss, dass die Länder verpflichtet werden, die Betreffenden für diesen Zeitraum unterzubringen. Auch Folgeantragsteller sollten in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden." Darüber hinaus sei für die Landkreise wichtig, zügig Gewissheit über die zusätzlichen Mittel des Bundes zu erlangen, um die Lage vor Ort auch finanziell schultern zu können. "Dazu muss neben der Höhe der Unterstützung vor allem auch entschieden werden, auf welchem Transferweg dieses Geld an die für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen weit überwiegend verantwortlichen Landkreise gelangen soll."
Das Gesetzespaket befindet sich derzeit noch in der Ressortabstimmung. Es setzt die in den letzten Tagen bekannt gewordenen Vorschläge für Maßnahmen um, mit denen die Bundesregierung auf die aktuelle Flüchtlingssituation reagieren will. Im Kern sollen das Asylverfahren beschleunigt und Rückführungen erleichtert werden. Materielle Anreize für die Zuwanderung von Asylbewerbern und Flüchtlingen sollen beschränkt werden. Standards im Baurecht werden für einen begrenzten Zeitraum zurückgenommen. Henneke dazu: "Die vorgeschlagenen Leistungskürzungen entsprechen einer Forderung des Deutschen Landkreistags, wobei nicht übersehen werden darf, dass es in Folge der Umsetzung auch zu punktuellen Leistungsausweitungen kommt. Das setzt in der derzeitigen Situation falsche Anreize. Zu prüfen wäre, ob für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten noch weitergehende Leistungskürzungen in Betracht kommen." Insgesamt müsse die Summe der finanziellen Anreize als sog. Pull-Faktoren deutlich reduziert werden.
Die Beschleunigung der Asylverfahren und die konsequentere Rückführung vollziehbar Ausreisepflichtiger seien zu begrüßen. "Dies kann einen entscheidenden Beitrag zur Entspannung der Situation in den Landkreisen und Städten leisten, da auf diese Weise in Verbindung mit dem Verbleib der Menschen ohne Bleibeperspektive in der Erstaufnahmeeinrichtung für das gesamte Asylverfahren diese gar nicht erst auf die Kommunen verteilt werden würden."
Im Hinblick auf die Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen mit Bleibeperspektive sei zwar zu begrüßen, dass der Bund die von ihm finanzierten Integrationskurse auch für diese Gruppe öffnen wolle. "Zu kritisieren ist allerdings, dass Asylsuchende und Flüchtlinge nur im Rahmen freier Plätze einen Zugang zu den Integrationskursen erhalten sollen. Angesichts der bereits jetzt stark wachsenden Inanspruchnahme der Integrationskurse bleibt abzuwarten, ob diese Regelung den Betroffenen eine realistische Teilnahmechance eröffnet", meint Henneke.
Wesentliche Inhalte des Gesetzespakets:
- Zur Beschleunigung von Asylverfahren sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Anträge regelmäßig nicht schutzbedürftiger Personen beschleunigt bearbeitet werden. Hierzu sollen die Länder Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Staatsangehörige dieser Staaten sollen bis zum Ende des Asylverfahrens in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben.
- Im Hinblick auf die Errichtung von Erstaufnahmeeinrichtungen sollen zeitlich befristete Erleichterungen im Bauplanungsrecht geschaffen werden. Zudem soll es in eng begrenztem und klar umrissenem Umfang weitere punktuelle Erleichterungen hinsichtlich des Einsatzes erneuerbarer Energien in Gebäuden geben. Diese dienen der Vereinfachung des Vollzuges durch die Länder.
- Um mögliche Fehlanreize zu beseitigen, die zu ungerechtfertigten Asylanträgen führen können, soll der Bargeldbedarf in Erstaufnahmeeinrichtungen soweit wie möglich durch Sachleistungen ersetzt werden. Auszahlungen von Geldleistungen sollen längstens einen Monat im Voraus erfolgen dürfen.
- Die Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten soll erleichtert werden. So darf künftig nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise der Termin der Abschiebung nicht angekündigt werden, um die Gefahr des Untertauchens zu verringern. Die Höchstdauer der Aussetzung von Abschiebungen der Länder soll von sechs auf drei Monate reduziert werden.
- Die Menschen, die eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, sollen möglichst schnell in Gesellschaft und Arbeitswelt integriert werden. Hierfür sollen die Integrationskurse für Asylbewerber sowie Geduldete mit guter Bleibeperspektive geöffnet werden. Das Leiharbeitsverbot für Asylbewerber sowie Geduldete soll nach drei Monaten entfallen.
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