ASU zur Unternehmensteuerreform: Steuer auf Funktionsverlagerungen bedroht Innovations- und Forschungsstandort - Innovationsrat muss / Dr. Patrick Adenauer, Präsident der ASU zum morgigen (14. März 2007) Beschluss des Bundeskabinetts über den Entwurf eines „Unternehmensteuergesetzes 2008
(Berlin) - „Kommt es ab 2008 zu der geplanten Besteuerung auf Funktionsverlagerungen, so droht die Entwicklung von Innovationen und die Anzahl der Patentanmeldungen in Deutschland abzusinken. Wenn eine Patentanmeldung in Deutschland künftig dazu führt, dass der hierin liegende Zukunftsgewinn in Deutschland zu einer Besteuerung führt, kaum dass bestimmte Funktionen in ein Ausland verlagert werden, werden sich Unternehmer zukünftig hüten, innovative Entwicklungen in Deutschland anzumelden“, so Dr. Patrick Adenauer, Präsident der ASU.
„Darin liegt potentiell eine gravierende Standortbeschädigung des Hochtechnologielandes Deutschland, insbesondere in Relation zu dem geradezu geringfügigen erhofften Steuer-Mehraufkommen in Höhe von 1,8 Mrd. Euro. Das Thema muss auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Innovationsrates bei der Kanzlerin.“
Im Übrigen würden dadurch Unternehmer mit ihren Mühen um Innovationen gegenüber hochqualifizierten Angestellten und Freiberuflern diskriminiert. Warum sollen Unternehmer beim Übertreten der Landesgrenzen zur Steuerzahlung auf Gewinnpotentiale aus erarbeitetem Wissen herangezogen werden, Angestellte und Freiberufler, zum Teil ebenfalls Träger erheblicher im Inland erfolgter Bildung von Wissenskapital, aber nicht? Und wollen wir zukünftig auch Wissenschaftler und Forscher mit einer „Wissensverlagerungssteuer“ belegen, wenn Sie an ausländische Universitäten wechseln? Diese auch steuersystematisch völlig verfehlte Regelung muss aus dem Gesetz verschwinden, will es seine ansonsten positiven Signalwirkungen nicht konterkarieren!“
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