Pressemitteilung | DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V.

ASU fordert drastische Vereinfachung des Steuerrechts

(Berlin) - "Das komplizierte Steuerrecht muss drastisch vereinfacht werden. Deshalb ist das Einfachsteuer-Konzept der richtige Weg. Es garantiert nicht nur ein einfacheres Steuerrecht und niedrigere Tarife, sondern führt auch zu mehr Wachstum und Beschäftigung", so Max Schön, Präsident der Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer (ASU). Die ASU unterstütze daher das Einfachsteuer-Konzept, das das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und der Heidelberger Kreis am 20. Juni 2001 auf der Bundespressekonferenz vorgestellt haben.

"Das bestehende Steuerrecht wirkt wachstumsfeindlich, weil es das Kapital der Unternehmen auszehrt und von Investitionen abschreckt", so der ASU-Präsident. Gegenwärtig schöpfe der Fiskus immer wieder den Ertrag ab, der aus bereits versteuertem Einkommen - sei es durch Sparzinsen oder Investitionsgewinne - erzielt werde".

"Wenn man ein gerechteres und investitionsfreundlicheres Steuerrecht will, dann reicht die von vielen geforderte drastische Vereinfachung nicht aus. Vielmehr muss dann auch die gegenwärtige Mehrfachbesteuerung beendet werden", so Max Schön.

Die ASU plädiere daher mit dem DIW und dem Heidelberger Kreis dafür, mittels eines sogenannten Schutzzinses einen marktüblichen Kapitalertrag von der Bemessungsgrundlage der direkten Steuern auszunehmen. Hierdurch werde nicht nur die Kapitalausstattung der Unternehmen verbessert, was - gerade vor dem Hintergrund der erschwerten Kreditvergabe durch Basel II - für viele Betriebe eine Überlebensfrage sei. Darüber hinaus erlaube das Steuermodell die Kapitalbildung breiter Bevölkerungsschichten zur Sicherstellung der privaten Altersvorsorge.

Die ASU hat im vergangenen Herbst unter dem Titel "Einmalsteuer und Abgabenwettbewerb" ein eigenes Steuerkonzept vorgelegt, das sich an die Theorien des Heidelberger Kreises anlehnt. Nach dem ASU-Konzept muss die Beendigung der Mehrfachbesteuerung durch die Einführung eines sogenannten föderalen Abgabenwettbewerbs ergänzt werden. Dies setzt voraus, dass die Steuerebenen von Bund, Ländern und Gemeinden wieder klar voneinander getrennt werden. Die einzelnen Gebietskörperschaften können eigene Steuertarife festsetzen, mit denen sie untereinander konkurrieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer e.V. (ASU) Reichsstrasse 17 14052 Berlin Telefon: 030/30065340 Telefax: 030/30065500

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