Pressemitteilung | (BVI) Bundesverband Investment und Asset-Management e.V.

AS-Investmentrente VAG-“Pensionsfonds” überlegen

(Frankfurt) - “Ein individuelles Pensionsfondssystem wie die AS-Investmentrente ist den insbesondere von Gewerkschaftsseite favorisierten Pensionsfonds im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes überlegen,” so Horst Zirener, Sprecher des Vorstands des BVI Bundesverband Deutscher Investment-Gesellschaften e.V.

Während bei VAG-Pensionsfonds Unternehmen – wie im Rahmen des traditionellen Systems – für die (Mindest-)Leistungen im Alter zumindest subsidiär einzustehen und auch weiterhin Zahlungen an den Pensionssicherungsverein zu entrichten hätten, sei dies bei betrieblichen Vereinbarungen zum Erwerb einer AS-Investmentrente nicht notwendig. Eine derartige Rente sei somit für die Unternehmen kostengünstiger.

Als noch bedeutsamer bewertet der BVI die Vorteile der AS-Investmentrente aus der Sicht der Arbeitnehmer:

- Im Gegensatz zur Altersvorsorge über VAG-Pensionsfonds ist das im Alter aufgebaute Altersvorsorgevermögen stets vererbbar; dies könne auch nicht durch Vereinbarungen auf Betriebs- oder Tarifebene ausgeschlossen werden;
- bei dringendem Liquiditätsbedarf kann auf das Vermögen zurückgegriffen werden, wobei allerdings eine Steuerpflicht ausgelöst werde;
- jeder Arbeitnehmer kann sein individuelles Lebenszyklusmodell realisieren;
- die Rechtsposition des Arbeitnehmers wird gestärkt, da er wirtschaftlicher Miteigentümer der Fondsvermögensgegenstände ist;
- jederzeit besteht die Möglichkeit, das Pensionsfondssystem ohne Verlust an Versorgungsniveau zu wechseln;
- die AS-Investmentrente bietet per System in der Auszahlungsphase “eine dynamische Rente mit eingebautem Inflationsschutz”;
- zudem ist dieses individuelle Pensionsfondssystem an jede spezielle Situation und damit insbesondere auch an die Bedürfnisse des Mittelstandes anpassbar.

Nach Auffassung des BVI ist das politische Ziel einer flächendeckenden Wirkung in der betrieblichen Alterssicherung deshalb eher über ein derartiges individuelles statt über ein kollektives Pensionsfonds-System wie z.B. VAG-Pensionsfonds zu erreichen. Kollektive Systeme , insbesondere in Form einer tarifvertraglichen Zwangsrente- hier werde die Art der Altersvorsorge sowie die Art der Verwendung des Altersvorsorgekapitals den Arbeitnehmern des Tarifbereichs vorgeschrieben -, seien nicht mehr zeitgemäß, widersprächen den Interessen der Arbeitnehmer und nicht zuletzt dem Koalitionsvertrag, nach dem die Eigenverantwortung gefördert und nicht unterlaufen werden soll.

Quelle und Kontaktadresse:
BVI Bundesverband Deutscher Investment-Gesellschaften e.V. (BVI) Eschenheimer Anlage 28 60318 Frankfurt Telefon: 069/1540900 Telefax: 069/5971406

NEWS TEILEN: