Arzneimittel: Mehr Aufzahlungen für Patienten
(Bonn/Berlin) - Patienten müssen ab dem 1. April möglicherweise weitere Aufzahlungen für Arzneimittel leisten. Denn der GKV-Spitzenverband hat die Erstattungshöchstgrenzen für 18 Festbetragsgruppen abgesenkt. "Die Erstattungshöchstgrenzen bei Arzneimitteln, die unter Festbetragsgruppen fallen, sinken von Jahr zu Jahr", kritisiert Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH). Dies habe auch Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung.
"Die immer niedrigeren Preise haben zur Folge, dass Arzneimittel-Hersteller nicht mehr wirtschaftlich zum Festbetrag produzieren können. Deshalb werden die Arzneimittel oftmals aufzahlungspflichtig oder müssen im schlechtesten Fall vom Markt genommen werden und stehen der Patientenversorgung nicht mehr zur Verfügung", sagt Kortland.
Mit dem Immunsuppressivum Infliximab fällt auch erstmals ein monoklonaler Antikörper als hochkomplexes biologisches Arzneimittel in eine Festbetragsgruppe. Der Wirkstoff wird bei schweren Krankheitsverläufen eingesetzt, bei denen eine konventionelle Therapie nicht mehr anschlägt, etwa bei rheumatoider Arthritis und Morbus Crohn. "Obwohl die Gesetzliche Krankenversicherung 2017 ein Rekordplus von 28 Milliarden Euro verzeichnete, spart sie mit der aktuellen Festbetragsabsenkung weiter. Das ist nicht nachvollziehbar", so Kortland.
Zum Hintergrund: Im Festbetragssystem erstatten gesetzliche Krankenkassen nur einen vom GKV-Spitzenverband festgelegten Höchstbetrag. Ist das Arzneimittel teurer als der Festbetrag, müssen Patienten eine Aufzahlung leisten.
Der BAH hat zum Thema biologische Arzneimittel ein Positionspapier erstellt:
https://www.bah-bonn.de/bah/?type=565&file=redakteur_filesystem/public/20171011_Positionspapier_Biosimilars_final.pdf
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH)
Pressestelle
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Telefon: (0228) 957450, Fax: (0228) 9574590
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