Pressemitteilung | k.A.

Arzneimittel-Festbeträge / Vorschläge zur Höhe der Festbeträge für Gruppen mit patentgeschützten Wirkstoffen

(Berlin) - Nach den Bestimmungen des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) können patentgeschützte Wirkstoffe wieder in die Festbetragsregelung einbezogen werden, sofern es sich um so genannte Analog- oder Me-too-Arzneimittel handelt, die keine therapeutische Verbesserung auch wegen geringerer Nebenwirkungen bedeuten. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 15.06.2004 und 20.07.2004 insgesamt vier neue Festbetragsgruppen gebildet. In den Gruppen Protonenpumpenhemmer (Mittel gegen Magenübersäuerung und Magengeschwüre) und Statine (Mittel zur Senkung des Cholesterinwertes) sind patentfreie und patentgeschützte Wirkstoffe zusammengefasst („altes“ Recht nach § 35 Abs. 1 SGB V). Die Gruppen Sartane (Mittel gegen Bluthochdruck und Herzinsuffizienz) und Triptane (Mittel gegen Migräne) enthalten ausschließlich patentgeschützte Wirkstoffe („neues“ Recht nach § 35 Abs. 1a SGB V). Das Umsatzvolumen dieser 4 Gruppen mit 1268 Packungen beträgt rund 2,1 Mrd. Euro.

Nach dem das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung gegen die Gruppenbildung keine Einwände erhoben hat, schlagen die Spitzenverbände der Krankenkassen nunmehr konkrete Festbeträge vor und führen dazu eine Anhörung durch.

Die Anhörung zu den Festbetragsvorschlägen wird im Bundesanzeiger Nr. 166 vom 03.09.2004 bekannt gemacht. Die Vorschläge der Spitzenverbände der Krankenkassen stehen ab 03.09.2004 auf der Web-Seite des BKK Bundesverbandes unter www.bkk.de/service/ abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.

Nach einem Anhörungsverfahren in der Zeit vom 03.09.2004 bis 01.10.2004, bei dem Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretung der Apotheker zu den vorgeschlagenen Festbeträgen Stellung nehmen können, werden die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung voraussichtlich Ende Oktober 2004 ihre endgültige Entscheidung treffen, damit die Festbeträge zum 01.01.2005 in Kraft treten können. Die Spitzenverbände der Krankenkassen rechnen mit Einsparungen von über 300 Mio. Euro.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Betriebskrankenkassen (Bundesgebiet) Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen Telefon: 0201/179-01, Telefax: 0201/179-1000

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