Pressemitteilung | k.A.

Arzneimittel-Festbeträge / Vorschläge zur Festbetragshöhe zu drei neuen Gruppenbeschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses / Vorschläge zur Anhebung von Festbeträgen in 218 Gruppen aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung zum 01.01.2007 / Beschluss zur Freistellung von der Arzneimittelzuzahlung

(Berlin) - Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 18.04.2006 bei drei Festbetragsgruppen der Stufe 2 (Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen) die Eingruppierung neuer Wirkstoffe beschlossen sowie die Vergleichsgrößen für diese Gruppen neu ermittelt. Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben am 28.08.2006 zu diesen drei Gruppen mit Arzneimitteln zur Behandlung von bakteriellen Infektionen Festbeträge auf Basis der geltenden gesetzlichen Vorgaben vorgeschlagen. Datengrundlage ist der Preis- und Produktstand am 01.07.2006 sowie die Verordnungsdaten des GKVArzneimittelindexes des Jahres 2005.

Festbeträge werden an Mehrwertsteuererhöhung angepasst
Die Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Januar 2007 wird in der Regel automatisch zu einer Erhöhung der Apothekenverkaufspreise von Arzneimitteln führen. Dadurch könnten die Preise von zahlreichen Arzneimitteln über den derzeit gültigen Festbetrag hinaus geraten und auf die Versicherten kämen zusätzliche Zahlungen (so genannte „Aufzahlungen“) zu. Um diese zusätzliche Belastung der Patientinnen und Patienten durch die Mehrwertsteuererhöhung zu verhindern, sind die Spitzenverbände der Krankenkassen aktiv geworden.

Die Spitzenverbände haben auf der aktuellen Datengrundlage den gesamten Festbetragsmarkt mit 441 Gruppen überprüft und schlagen vor:
- in 218 Gruppen die Festbeträge zum Zweck der gesicherten Versorgung entsprechend der Mehrwertsteuererhöhung anzuheben,
- in 213 Gruppen die Festbeträge unverändert fortgelten zu lassen und
- in 10 Gruppen aufgrund mangelnder Besetzungszahlen die Festbeträge aufzuheben.

In der Zeit vom 05.09.2006 bis 02.10.2006 führen die Spitzenverbände der Krankenkassen zu allen Vorschlägen die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung durch, bei der Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretungen der Apotheker zu den vorgeschlagenen Festbeträgen Stellung nehmen können.

Die Anhörung wird im Bundesanzeiger Nr. 167 vom 5. September 2006 bekannt gegeben. Die Vorschläge der Spitzenverbände der Krankenkassen stehen ab 5. September 2006 auf der Web-Seite des BKK Bundesverbandes unter www.bkk.de/arzneimittel-festbetraege/ abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert. Nach dem Anhörungsverfahren werden die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen, voraussichtlich Ende Oktober 2006, ihre endgültige Entscheidung treffen. Danach könnten die neuen Festbeträge zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.

Zuzahlungsbefreiung erweitert
Ebenfalls haben die Spitzenverbände am 28.08.2006 erneut über die gesetzliche Möglichkeit beraten, Arzneimittel im Festbetragsmarkt von der Zuzahlung zu befreien, wenn Einsparungen zu erwarten sind. Sie haben den Beschluss gefasst, für Arzneimittel aus weiteren 130 Festbetragsgruppen der Stufen 1, 2 und 3 (Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen, Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen und Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung) Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festzulegen, die ab 01.11.2006 gelten. Arzneimittel der 130 Festbetragsgruppen, deren Apothekenverkaufspreise die Zuzahlungsbefreiungsgrenze nicht überschreiten, sind dann von der gesetzlichen Zuzahlung freigestellt.

Dieser Beschluss ist ein Angebot an die Hersteller von Festbetragsarzneimitteln und gibt ihnen Sicherheit für die anstehenden Preisentscheidungen. Profitieren würden gleichermaßen Versicherte, Ärzte, Krankenkassen und sie selbst. Im Bundesanzeiger Nr. 167 vom 5. September 2006 erfolgt der offizielle Hinweis zu dem Beschluss zur Zuzahlungsbefreiung vom 28.08.2006. Der Beschluss steht ebenfalls ab 05.09.2006 mit weiteren Servicedateien auf den Web-Seiten des BKK Bundesverbandes unter www.bkk.de/arzneimittel-zuzahlungsbefreiung abrufbar zur Verfügung. Zeitgleich werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.

Damit sich Versicherte, Ärzte und Kassen umfassend über die jeweils zuzahlungsbefreiten Fertigarzneimittel informieren können, werden die 14-tägig aktualisierten und auf der Internetseite www.gkv.ino veröffentlichten Übersichten der Spitzenverbände ab November 2006 um die entsprechenden Produkte aus den 130 Gruppen ergänzt.

Quelle und Kontaktadresse:
BKK Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Körperschaft des öffentlichen Rechts Elke Meinhold, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen Telefon: (0201) 179-01, Telefax: (0201) 179-1000

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