Pressemitteilung | k.A.

Arzneimittel-Festbeträge Neufestsetzungen zum 01.09.2004 aufgrund der Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

(Essen) - Die Änderung der Arzneimittelpreisverordnung für verschreibungspflichtige Arzneimittel zum 01.01.2004 hat die Aufteilung von 25 Festbetragsgruppen, die zuvor sowohl verschreibungspflichtige als auch verschreibungsfreie Arzneimittel enthielten, nach sich gezogen. Durch den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16.03.2004 umfassen nun jeweils 25 Gruppen ausschließlich verschreibungspflichtige bzw. ausschließlich verschreibungsfreie Arzneimittel. Zu diesen Gruppen haben die Spitzenverbände der Krankenkassen in einem geordneten und transparenten Verfahren die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung zu den Neufestsetzungsvorschlägen in der Zeit vom 06. Mai 2003 bis 08. Juni 2004 durchgeführt.

Am 08.Juli.2004 haben die Spitzenverbände der Krankenkassen die Anhörung ausgewertet und ihre endgültigen Entscheidungen getroffen. Insgesamt wurden 7 Stellungnahmen abgegeben, die überwiegend die Vorschläge der Spitzenverbände bestätigt haben. Nach den Beschlüssen der Spitzenverbände der Krankenkassen wird der Festbetrag in 39 der insgesamt 50 Festbetragsgruppen neu festgesetzt. Bei 11 Gruppen ist aufgrund mangelnder Besetzungszahlen keine Festbetragsfestsetzung möglich.

Die Beschlüsse werden im Bundesanzeiger Nr. 129 vom 14. Juli 2004 bekannt gemacht. Sie stehen ab 14. Juli 2004 mit weiteren Servicedateien auf der Web-Seite des BKK-Bundesverbandes unter www.bkk.de/service/ abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert. Insgesamt ersparen die neuen Festbeträge 20 Mio. Euro pro Jahr. Sie treten zum 1. September 2004 in Kraft.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Betriebskrankenkassen (Bundesgebiet) Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen Telefon: 0201/179-01, Telefax: 0201/179-1000

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