Arzneimittel-Festbeträge / Festbetragsanpassung der Spitzenverbände der Krankenkassen für 71 Festbetragsgruppen zum 01.06.2008 / Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für 47 der Gruppen
(Essen) - Die Spitzenverbände der Krankenkassen hatten ihrem gesetzlichen Auftrag folgend den Festbetragsmarkt mit 441 Festbetragsgruppen der jährlichen Überprüfung unterzogen und vorgeschlagen, aufgrund einer veränderten Marktlage bei insgesamt 71 Gruppen die Festbeträge entsprechend der gesetzlichen Kriterien neu festzusetzen. In der Folge der Überprüfung hatten die Spitzenverbände der Krankenkassen ferner vorgeschlagen, in acht Gruppen aufgrund mangelnder Besetzungszahlen die Festbeträge aufzuheben.
Zu diesen Vorschlägen haben die Spitzenverbände der Krankenkassen in der Zeit vom 07.12.2007 bis 10.01.2008 in einem geordneten und transparenten Verfahren die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung mit Festbetragsvorschlägen durchgeführt, bei der Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretungen der Apotheker zu den vorgeschlagenen Festbeträgen Stellung nehmen können.
Am 07.04.2008 haben sie nach Auswertung der insgesamt 24 abgegebenen Stellungnahmen die Festbeträge festgesetzt. Bei insgesamt 19 Gruppen werden die Festbeträge höher festgesetzt als in der Anhörung ausgewiesen. Nach diesen Festsetzungsbeschlüssen wird in allen Gruppen eine für die Therapie hinreichende Arzneimittelauswahl sowie eine in der Qualität gesicherte Versorgung gewährleistet. Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben bei ihren Beschlüssen auch das Zusammenwirken von Festbeträgen und Zuzahlungsfreistellungsgrenzen angemessen berücksichtigt, um auch weiterhin einen wirksamen Preiswettbewerb zu unterstützen.
Bezogen auf die Festbetragshöhe in den 71 Gruppen wird
- in 12 Gruppen der Festbetrag der Standardpackung zum Zweck der gesicherten Versorgung angehoben und
- in 59 Gruppen der Festbetrag der Standardpackung aufgrund der Marktdynamik abgesenkt.
Insgesamt führen die Beschlüsse zu einem zusätzlichen Einsparvolumen von 390 Mio. Euro pro Jahr.
Die Festbetragsbeschlüsse der Spitzenverbände vom 07.04.2008 werden im Bundesanzeiger Nr. 57 vom 15.04.2008 bekannt gemacht. Sie stehen ab 15.04.2008 mit weiteren Servicedateien auf der Web-Seite des BKK Bundesverbandes unter www.bkk.de/arzneimittel-festbetraege abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus wer-den die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.
Die Festbeträge treten zum 01.06.2008 in Kraft.
Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für 47 Festbetragsgruppen festgelegt
Ferner haben die Spitzenverbände der Krankenkassen am 07.04.2008 auch Beschlüsse zur Zuzahlungsbefreiung für 47 der 71 Festbetragsgruppen mit Inkrafttreten zum 01.06.2008 gefasst. Für diese Gruppen können weiterhin gesetzeskonform Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt werden, da hierdurch Einsparungen zu erwarten sind.
Im Bundesanzeiger Nr. 57 vom 07.04.2008 erfolgt der offizielle Hinweis zu dem Beschluss zur Zuzahlungsbefreiung vom 07.04.2008. Der Beschluss steht ab 07.04.2008 mit weiteren Servicedateien auf den Web-Seiten des BKK Bundesverbandes unter www.bkk.de/arzneimittel-zuzahlungsbefreiung abrufbar zur Verfügung. Zeitgleich werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.
Mit diesen Beschlussfassungen sind die Spitzenverbände der Krankenkassen zum letzten Mal ihrem gesetzlichen Auftrag zur Festsetzung von Arzneimittel-Festbeträgen und Zuzahlungsbefreiungsgrenzen nachgekommen. Seit Einführung der Festbetragsregelung im Jahr 1989 konnten durch die Beschlüsse der Spitzen-verbände der Krankenkassen kumuliert mehr als 30 Mrd. Einsparungen zu Gunsten der gesetzlichen Krankenkassen erzielt werden. Von der erst 2006 eingeführten Regelung zur Zuzahlungsfreistellung profitieren Versicherte und Krankenkassen gleichermaßen.
Ab 01.07.2008 werden beide Aufgaben vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen wahrgenommen.
Gemeinsame Pressemitteilung:
- AOK-Bundesverband, Bonn
- BKK Bundesverband, Essen
- IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
- Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
- Knappschaft, Bochum
- Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg
- AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg
Quelle und Kontaktadresse:
BKK Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Ann Hörath, PR-Referentin
Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen
Telefon: (0201) 179-01, Telefax: (0201) 179-1000
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