Pressemitteilung | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)

Artenschutz-Förderrichtlinie dringend überarbeiten!

(Berlin) - Am vergangenen Donnerstag hat das Bundesministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz (BMUV) die erste Förderrichtlinie des Nationalen Artenhilfsprogramms (nAHP) vorgelegt. Mit dem Programm soll der Ausbau der Erneuerbaren besser mit dem Artenschutz in Einklang gebracht werden. Die Förderrichtlinie ist jedoch ungeeignet, dazu einen Beitrag zu leisten, kommentiert BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek.

"Artenschutz braucht klare und einheitliche Vorgaben. Daher hat die Branche die Einführung des nAHP begrüßt. Die nun vorgestellte Förderrichtlinie erweist dem Programm nach unserer ersten Einschätzung jedoch einen Bärendienst. Statt wirksamer Maßnahmen werden Gelder nach dem Gießkannenprinzip verteilt. Zudem trägt keines der genannten Projekte zu einem wirksamen Schutz der Bestände bedrohter Arten bei. Somit wird die größte Chance des nAHP vertan”, so Heidebroek.

Konkret kritisiert der BWE den Aufbau eines Konfliktnarrativs. Dem unzweifelhaft notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien wird fortwährend implizit unterstellt, allein Lebensraum und Erhaltungsstatus der Arten zu bedrohen. So wird es nicht gelingen, Ausbau und Erhaltung miteinander in Einklang zu bringen.

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt ist, dass die Gelder nicht zielgerichtet verteilt werden. Die für den Schutz besonders betroffener Arten bereitgestellten 14 Millionen Euro fließen eben nicht in effektive Maßnahmen zur Populationssicherung, sondern werden über eine Vielzahl an Maßnahmen und Arten, die ganze 13 Seiten füllen, breit gestreut. Dies birgt die Gefahr eines Flickenteppichs aus nicht miteinander koordinierten Kleinstmaßnahmen, die im Endeffekt zu wenig für tatsächlichen Artenschutz leisten. Hier muss sich klar auf die nachweislich wirksamen Maßnahmen für die genehmigungsrelevanten Arten fokussiert werden.

Derzeit führt das BfN auf seiner Website sechs Projekte auf, die gefördert werden. Nach Einschätzung des BWE ist keines davon geeignet, konkret zur Verbesserung des Erhaltungszustands einer Art beizutragen. Eine Untersuchung zur Vogelgrippe sei hier als ein Beispiel genannt. Daneben wird auch ein Projekt zur Habitatmodellierung gefördert. Hier handelt es sich jedoch um die Schaffung der naturschutzfachlichen Grundlagen für eine sachgemäße Planung.

Dies stellt eine allgemeine Aufgabe dar, die aus anderen Mitteln zu fördern ist.
Bärbel Heidebroek: "In ihrer jetzigen Form ist die Förderrichtlinie nicht geeignet, einen wirksamen Beitrag zur Vermählung von Populationsschutz und Ausbau der erneuerbaren Energien zu leisten. Viel hilft eben nicht viel. Was es stattdessen braucht, ist die zielgerichtete Zuteilung von Geldern in Projekte und Maßnahmen, die tatsächlich einen wirkungsvollen Beitrag zum Populationsschutz leisten können. Wir appellieren daher dringend an die Verantwortlichen, die Förderrichtlinie grundlegend zu überarbeiten. Das nAHP bietet die große Chance eines konzentrierten und zentral gesteuerten Vorgehens, losgelöst von einzelnen Gebieten oder Vorhaben. Diese Chance wird aktuell leider nicht genutzt.”

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) Frank Grüneisen, Pressereferent EUREF-Campus 16, 10829 Berlin Telefon: (030) 212341210, Fax: (030) 212341410

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