Arbeitszeitregelung der Deutschen Post AG untergräbt Leistungsgedanken für Postbeamte
(Bonn) - Die Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM) bewertet die getroffene Vereinbarung zur Arbeitszeitregelung bei der Deutschen Post AG kritisch. Für die Post-Beamten soll es zwar weiterhin bei einer 38,5-Stunden-Woche bleiben. Dies soll jedoch u. a. mit einer Kürzung des Weihnachtsgeldes um ein Viertel kompensiert werden. Dieses betrug bisher sowieso nur noch 60 Prozent des monatlichen Endgrundgehaltes. Mit der jetzt getroffenen Vereinbarung wird der Leistungsansatz für Beamte, den man mit der Post vereinbart hatte, untergraben.
Ab dem Jahr 2007 sollte die Sonderzuwendung anteilig leistungsbezogen wie folgt gezahlt werden:
2007 werden 25 Prozent der 60 Prozent leistungsbezogen gezahlt,
2008 werden 50 Prozent der 60 Prozent leistungsbezogen gezahlt
und ab 2009 werden 100 Prozent der 60 Prozent leistungsbezogen gezahlt.
Dies ist nun hinfällig, da in Zukunft nur noch 45 Prozent des monatlichen Endgrundgehaltes als Weihnachtsgeld ausgeschüttet werden.
Die leistungsbezogene Bezahlung erfolgt auf der Grundlage der Postleistungsentgeltverordnung. Im Hinblick auf das Auslaufen des Postmonopols Ende 2007 halten wir dies für das falsche Signal. Denn bei zunehmendem Wettbewerb kommt es auf die Motivation und den Leistungswillen der Beschäftigten an!
Quelle und Kontaktadresse:
Kommunikationsgewerkschaft DPV im DBB (DPVKOM)
Frank Weigand, Pressesprecher
Schaumburg-Lippe-Str. 5, 53113 Bonn
Telefon: (0228) 911400, Telefax: (0228) 9114098