Arbeitszeitgesetz: Schutzmauern erhalten, Ruhezeiten bewahren
(Berlin) - Der Marburger Bund hat neuerliche Forderungen von Arbeitgeberverbänden zurückgewiesen, die gesetzlichen Ruhezeitregelungen aufzuweichen. "Die bestehenden Vorschriften und Öffnungsklauseln im Arbeitszeitgesetz sind flexibel genug, weitere Ausnahmen von der Regel brauchen wir nicht", sagte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes. So sei es schon jetzt in rechtlich zulässiger Weise möglich, den 24-Stunden-Betrieb eines Krankenhauses an 365 Tagen eines Jahres sicherzustellen. "Mindeststandards des Arbeits- und Gesundheitsschutzes müssen weiterhin gewahrt bleiben", forderte Botzlar. Der bestehende Arbeitszeitbegriff trage diesem Schutzgedanken Rechnung und dürfe deshalb auch nicht ausgehöhlt werden.
Der Vize-Vorsitzende der Ärztegewerkschaft warnte davor, die Digitalisierung der Arbeitswelt als Vorwand zu missbrauchen, um Schutzmauern wie die 11-stündige Ruhezeit nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit einzureißen. "Wer eine weitere Ausdehnung der täglichen Arbeitszeit fordert, Mindest-Ruhezeiten in Frage stellt und deren Unterbrechung über das bestehende gesetzlich geregelte Maß hinaus für zulässig erachtet, kennt die einschlägigen arbeitswissenschaftlichen Empfehlungen nicht."
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