Pressemitteilung | Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) - Hauptstadtbüro

Arbeitsschutzkontrollgesetz nicht verwässern / Zeitler: Keine Ausnahmen für Leiharbeit zulassen!

(Berlin, 23. September 2020) - "Die heutigen Razzien der Bundespolizei wegen illegaler Leiharbeit in der Fleischindustrie belegen einmal mehr, dass das Arbeitsschutzkontrollgesetz, das derzeit im Gesetzgebungsverfahren beraten wird, ohne Abstriche beschlossen und umgesetzt werden muss." Das hat Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) gesagt.

Die derzeit von Lobbyverbänden und Arbeitgebern geforderten Ausnahmen für Leiharbeit dürften auf keinen Fall zugelassen werden, so der NGG-Vorsitzende. "Dieselben Firmen, die Osteuropäer illegal einschleusen und ausbeuten, vermitteln sowohl Beschäftigte mit Werkverträgen und haben Zulassungen für Leiharbeit. Die heutigen Razzien zeigen, dass Leiharbeitsfirmen nicht per se die seriöseren Unternehmen sind. Es ist gut und richtig, dass Arbeitsschutzkontrollgesetz mit diesem kranken System Schluss macht und die Beschäftigten direkt bei den Unternehmen der Fleischindustrie eingestellt werden müssen."

Auch das mit Krokodilstränen vorgetragene Argument, Leiharbeit sei notwendig für Flexibilität in der Saison oder insbesondere für die Verarbeitung, sei falsch. "Produktionsschwankungen, die es im Jahresverlauf gibt, sind eingrenzbar und planbar. Sollte dennoch kurzfristig beispielsweise mehr Grillwurst nachgefragt werden, kann dies durch Arbeitszeitkonten ausgeglichen werden. Regelungen dazu sind in Tarifverträgen möglich", so der NGG-Vorsitzende.

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Pressestelle Luisenstr. 38, 10117 Berlin Telefon: (030) 288849693, Fax: (030) 288849699

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